Der Gentechnik-Mais MON 810 bleibt in Deutschland vorerst verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat vergangenen Montag den Eilantrag von Monsanto abgelehnt. Der Konzern zeigte sich enttäuscht, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßte die Entscheidung als Sieg des Vorsorgeprinzips gegen Konzerninteressen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nach vorläufiger Prüfung eine Gefahrenlage bestehe, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. „Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier der Fall“, schreibt das Gericht in seiner Mitteilung.
Monsanto äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung und kündigte an weitere Rechtsmittel prüfen. „Das willkürliche Verbot von MON 810 durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist nicht durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden“, sagte Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin Monsanto Agrar Deutschland. Der Konzern kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einreichen und versuchen, das Verbot doch noch im Eilverfahren zu kippen. Eine endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen, dann mit mündlicher Verhandlung und vermutlich zahlreichen Experten. In Frankreich, wo der Anbau des MON 810 auch verboten ist, hatte Monsanto letztes Jahr ebenso versucht, das Verbot im Eilverfahren zu kippen. Die Richter bestätigten jedoch auch dort die Rechtmäßigkeit des Verbots.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bezeichnete die Entscheidung als „einen wichtigen Schritt für den Erhalt der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft, der gentechnikfreien Imkerei und für den Naturschutz.“. Ein Nebeneinander von Gentechnikanwendern und gentechnikfreier Landwirtschaft sei nicht möglich und werde auf Kosten der gentechnikfreien Betriebe durchgesetzt. Diesem Vorgehen habe das Verbot einen Riegel vorgeschoben. „Das Urteil stärkt das Vertrauen von Landwirten und Konsumenten in eine Politik, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugt“, kommentiert Bioland-Präsident Thomas Dosch die Gerichtsentscheidung. „Der Schutz von Mensch und Umwelt muss absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen internationaler Saatgutkonzerne haben“.
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