Die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten haben auf ihrer Ratssitzung am 22. Juni 2009 ihren Vorschlag zur Neufassung der Novel Food Verordnung verabschiedet. Diese soll in Zukunft auch für Lebensmittel wie Fleisch oder Milch gelten, die von Nachkommen geklonter Tiere stammen. Diese dürften vermarktet werden, sobald sie als Novel Food zugelassen sind. Eine Kennzeichnung der Lebensmittel von Tieren, die mit Gentechnik gefüttert wurden, lehnten die Minister ab. Jetzt muss das Europaparlament erneut über die Verordnung beraten.
Die Agrarminister begründeten ihr Vorgehen beim Klonfleisch mit einer Rechtslücke: Lebensmittel, die direkt von geklonten Tieren stammen, bräuchten eine Zulassung nach dem Gentechnikrecht, um in der EU vermarktet werden zu dürfen. Praktisch spielt dies keine Rolle, da das aufwändige Klonen nur für Zuchttiere praktiziert wird. Auf den Markt könnten jedoch bald Produkte der Nachkommen solcher geklonten Zuchttiere drängen. Denn in den USA ist Klonfleisch inzwischen freigegeben. Diese Lebensmittel unterlägen nicht dem Gentechnikrecht, dürften derzeit also ohne Auflagen vermarktet werden.
Das Europaparlament hat bei der ersten Lesung der Novel Food Verordnung im März 2009 deshalb vorgeschlagen, Lebensmittel von geklonten Tieren und ihren Nachkommen in einer eigenen Verordnung zu verbieten. Bis dahin sollte für Lebensmittel, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen hergestellt werden, ein Moratorium gelten. Die Agrarminister haben diesen Vorschlag ebenso vom Tisch gewischt wie die meisten anderen der rund 90 Änderungen und Ergänzungen, die das Parlament vorschlug. Darunter war auch eine Regelung, alle Produkte von Tieren, die mit Gentechnik gefüttert wurden, zu kennzeichnen. Nun muss sich das Parlament in zweiter Lesung mit der Verordnung befassen.
Die Agrarminister forderten die Kommission auf, „spezifische Rechtsvorschriften über alle Aspekte der Klonungsmethoden vorzulegen“ und erwähnten dabei eigens auch „handelsbezogene Aspekte“. Im Klartext heißt das: Die Minister wollen weder ein Moratorium noch ein Verbot von Klonfleisch, weil sie Handelsprobleme mit den USA befürchten. Deshalb sollen die Lebensmittel der Klon-Nachkommen zumindest nach den Novel Food Regeln behandelt werden. Eine Zulassung lässt sich damit kaum verhindern, denn überprüft wird dabei nur die Sicherheit für den Verbraucher. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA kam jedoch bereits zu dem Ergebnis, dass solche Lebensmittel sicher seien.
Kritisiert wird am Klonen vor allem das Leid der Tiere. „Nur fünf Prozent aller Klonversuche sind erfolgreich – die meisten so geborenen Tiere sind krank und erleiden Schmerzen,“ argumentiert Bärbel Höhn, Fraktionsvize der Bundestagsgrünen. Auch würde das Klonen von Hochleistungstieren die Landwirtschaft weiter industrialisieren und die Artenvielfalt in den Ställen noch stärker gefährden.