Feldbefreiung: Bioland-Imker muss ins Gefängnis

Der Bioland-Imker Michael Grolm muss am 27. August in das thüringische Gefängnis Goldlauter einrücken. Er hat bereits angekündigt, mit Pauken und Trompeten in den Knast zu ziehen. Denn er ist der erste deutsche Gentechnik-Gegner, der hinter Gitter muss. Es handelt sich um Beugehaft, weil Grolm keinen Schadensersatz für ausgerissenen Genmais zahlen will.
Michael Grolm gehört zu den Begründern der Aktion „Gendreck weg“, die seit Jahren mit öffentlich angekündigten Feldbefreiungen gegen den Anbau von genmanipulierten Pflanzen in Deutschland protestiert. Im Juli 2007 hatte er trotz eines Betretungsverbots den Acker einer brandenburgischen Agrargenossenschaft betreten und den dort wachsenden Genmais MON 810 ausgerissen. Das zuständige Gericht verurteilte ihn zu einem Schadensersatz von 1.000 Euro. Grolm weigerte sich, zu zahlen und wird nun in Beugehaft genommen. Deren Dauer ist unbestimmt. „Voraussichtlich eine Woche“ schreibt die Thüringische Landeszeitung und prognostiziert, dass die Haft „das Ziel, dem sie dient – ihn mürbe zu machen – allerdings verfehlen wird“. Michael Grolm denke überhaupt nicht daran, diese erstklassige Gelegenheit, auf seine Sache aufmerksam zu machen, ungenutzt verstreichen zu lassen. „Am Sonntag danach ist Wahl, und die Leute haben die Möglichkeit mitzubestimmen, wie eine zukunftsfähige Thüringer Landwirtschaft aussieht“, zitiert ihn die Zeitung.
Solche Gelegenheiten wird der Imker noch mehrere bekommen. Neben der zivilrechtlichen Schadensersatzforderung brachte ihm die Feldbefreiung von 2007 auch ein Strafverfahren wegen Rädelsführerschaft und Sachbeschädigung ein, das in zweiter Instanz mit 20 Tagessätzen endete. „Auf die Vollstreckung warte ich nur“, sagte Grolm der Thüringische Landeszeitung. Für diese kämpferische Haltung hat ihm übrigens die taz im vergangenen Jahr ihren bekannten Panterpreis verliehen. In seinem tazBlog listet Benny Härlin von Save our Seeds genüsslich die EU-Subventionen der beiden Kontrahenten auf: „Grolm (EU Subventionen 2008: 440,49 €) weigert sich, 1000 Euro Schadensersatz an die Agrargenossenschaft Altreetz (EU Subventionen 2008: 454,139.25 €) zu bezahlen.

2 Gedanken zu „Feldbefreiung: Bioland-Imker muss ins Gefängnis“

  1. Wegen einer Schadenersatzforderung kommt man nicht in Beugehaft. Erzwingungshaft, wie Beugehaft eigentlich heißt, wird nur angewendet, wenn man z.B. seine Steuererklärung nicht abgibt, Bußgelder nicht zahlt oder eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher verweigert. Ich denke mal, dass Letzteres in Frage kommt. Denn:
    – Schadenersatz nicht bezahlt
    – Titel beim Gericht erwirkt (sprich Pfändung von Wertgegenständen)
    – Gerichtsvollzieher wird erst nach der eidesstattlichen Versicherung tätig (kein Vermögen oder ähnliches)
    Der Gerichtsvollzieher kann bei Gericht eine Erzwingungshaft beantragen und die kann bei Verhältnismäßigkeit bis zu 6 Monaten dauern.
    Also denke ich mal, dass Herr Grolm auf Grund der Verweigerung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Erzwingungshaft kommt und nicht wie beschrieben im Artikel.

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