Niedersachsen muss verunreinigte Äcker offenlegen

Im Herbst 2007 wurde in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 1500 Hektar gentechnisch verunreinigtes Raps-Saatgut ausgesät. Bisher hielten die Bundesländer die betroffenen Äcker geheim. Der Anbauverband Bioland hat vor Gericht erreicht, dass Niedersachsen die Flächen nun offenlegen muss. Rapssamen bleiben im Boden bis zu zehn Jahre keimfähig.

Bioland hatte bereits 2007 vom den Umweltministerien unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz gefordert, die Gen-Rapsstandorte offen zu legen. Das Land hatte sich geweigert, wurde nun aber vom Verwaltungsgericht Hannover dazu verpflichtet seinen Widerstand aufzugeben und die Grundstücke bekannt zu geben. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind die Verfahren noch anhängig.
Zwar mussten die Bauern 2007 den aufgelaufenen Raps nach Bekanntwerden der Verunreinigung unterpflügen. Doch da Rapssaatgut Jahre lang im Boden überdauern kann, besteht weiterhin die Gefahr, dass auf diesen Äckern einzelne Genrapspflanzen wachsen und ihr Erbgut an andere Rapspflanzen und verwandte Wildpflanzen weitergeben. „Für
Biolandwirte und Imker ist es existenziell wichtig zu erfahren, wo Genpflanzen ausgesät
worden sind“, sagt dazu Harald Gabriel, Geschäftsführer von Bioland Niedersachsen.

Wo wächst der Gen-Mais?

Auch andere Bundesländer sind Geheimniskrämer. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erlaubten in diesem Jahr einigen Bauern, die versehentlich verunreinigtes Maissaatgut ausgesät hatten, den Mais aufwachsen zu lassen. Die geernteten Pflanzen sollten statt als Futtermittel in einer Biogasanlage verwendet werden. Informiert wurden – mit Verspätung – nur direkt betroffenen Nachbarn. Der Öffentlichkeit wurden die Standorte der Maisäcker nicht mitgeteilt. Die grüne Bundestagsfraktion hat nach dem Urteil aus Hannover die beiden Landesregierungen erneut aufgefordert, die genauen Standorte der betroffenen Felder im Standortregister offen zu legen.