Genweizen-Versuch: Kontamination einkalkuliert

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hatte 2006 den umstrittenen Versuch mit Gen-Weizen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben trotz erheblicher Bedenken genehmigt. Allerdings schlugen sich diese Bedenken nicht im Genehmigungsbescheid der Behörde vom April 2006 nieder. Der für die Genehmigung zuständige Chef der Abteilung Gentechnik des BVL, Hans-Jörg Buhk, erwähnte sie nur in einem Begleitschreiben. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL veröffentlichte die Briefe und andere Materialien rund um den Genweizen-Versuch in Gatersleben in einer Broschüre. Die Versuche wurden eingestellt, nachdem Feldbefreier sie 2008 zerstört hatten. Nun sollen sie deshalb Schadensersatz zahlen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Beantragt hatte den Versuch damals das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung IPK. Es betreibt auch die Genbank, die dem Erhalt alter Weizensorten dient. In zahlreichen Einwendungen wurde damals davor gewarnt, dass die alten Weizenbestände durch die Gentech-Versuche kontaminiert werden könnten. In einem Begleitschreiben zur Genehmigung legte Buhk dem IPK nahe, den Standort für die Vermehrung der in Gatersleben gelagerten Weizenmuster zu verlagern. Er halte dies wegen der „vielen Einwendungen mit Bezug auf die räumliche Nähe zur Genbank für geboten.“ Die Broschüre zerpflückt auch detailliert die vom BVL der Genehmigung zugrundegelegte Risikobewertung. „Das BVL nahm mit der Freisetzung die Gefahr einer gentechnischen Kontamination der Bestände der Genbank wissentlich in Kauf, anstatt Gefahrenvorsorge zu betreiben und das Risiko zu minimieren“, lautete das Fazit der AbL

Anlass für die Veröffentlichung ist der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg gegen zwei Teilnehmer der Feldbefreiung von Gatersleben 2008. Das IPK fordert von ihnen Schadensersatz in Höhe von 245.000 Euro und war mit dieser Summe in erster Instanz abgeblitzt. Strafrechtlich sind die beiden bisher gerichtlich noch nicht belangt worden.

Ein Gedanke zu „Genweizen-Versuch: Kontamination einkalkuliert“

  1. Wer da noch an Seilschaften zweifelt…

    Da sollten sich doch selbst Polizisten fragen wen Sie künftig schützen!

    Genfeldbetreiber oder Feldbefreier?

    Gesunder Menschenverstand sieht anders aus als das was bisher abging!!!

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