Mehr als 40 in der Aktion GEN-Klage vernetzte Organisationen wollen per Widerspruchsverfahren die Zulassung der umstrittenen Gentech-Kartoffel Amflora kippen. Lehnt die Kommission den bereits eingelegten Widerspruch gegen die Zulassung ab, können die Verbände vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Nimmt das Gericht den Widerspruch an, kann das Bündnis in einem anschließenden Klageverfahren die Zulassung endgültig zu Fall bringen. Dies wäre allerdings frühestens 2012 der Fall.
Nach Ansicht der Aktion GEN-Klage verstößt die am 2. März von der EU-Kommission erfolgte Zulassung der Gen-Kartoffel des Unternehmens BASF gegen EU-Recht. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist das in der Amflora enthaltenen Antibiotikaresistenz-Gen. Weil dessen Übertragung auf Bakterien nicht ausgeschlossen sei, bestehe die Gefahr, dass wichtige Antibiotika ihre Wirksamkeit gegen bakterielle Krankheitserreger verlieren könnten. „Wegen ihrer Risiken sind Pflanzen mit Antibiotikaresistenzmarker-Genen in der EU seit 2004 aus guten Gründen verboten. Dennoch erklärte die Europäische Lebensmittelbehörde die Amflora-Gentech-Kartoffel für angeblich sicher“, erläutert Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion GEN-Klage.
Die EU-Kommission hat Amflora als Futtermittel zugelassen, nicht jedoch als Lebensmittel. Dennoch erlaubt sie Amflora-Verunreinigungen von 0,9 Prozent in Lebensmitteln. Damit ändert die Kommission nach Ansicht der Aktion GEN-Klage unbefugt die Rechtslage. Bisher sind gentechnische Verunreinigungen bis 0,9 Prozent nur für zugelassene GVO erlaubt – und das nur unter der Voraussetzung, dass die Verunreinigung zufällig oder technisch unvermeidbar war.
Christoph Palme hat noch weitere Argumente zusammengetragen, etwa dass Amflora ohne die hierfür erforderlichen Tests als Futtermittel zugelassen wurde. Auch die grundsätzlichen Befugnisse der EU-Lebensmittelhörde EFSA in Sachen grüner Gentechnik stellt der Umweltjurist in Frage.