Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung zum Gentechnikgesetz Argumente von beiden Seiten angehört. Dabei hakten die Richter immer wieder nach. Eine Entscheidung wird nach der Sommerpause erwartet.
Vor dem Verfassungsgericht protestierten mehrere Umweltverbände mit einem „garantiert gentechnikfreien Frühstück“ gegen die Normenkontrollklage Sachsen-Anhalts. Drinnen im Sitzungssaal machte der als Berichterstatter federführende Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde die Konfliktlage deutlich: Befürworter der Agro-Gentechnik sähen darin „nichts anderes als die Fortsetzung der Pflanzenzüchtung mit anderen Mitteln“. Für die Kritiker handele es sich hingegen „um eine risikoträchtige Technologie, die in die Grundstrukturen des Lebens eingreift“. Von beiden Seiten hatten die Richter Vertreter eingeladen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter kam ebenso zu Wort wie die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sie alle beklagten, dass die Haftungsregeln im Gesetz viel zu weit gingen und Unternehmen ins Ausland abwandern würden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verteidigte das Gentechnikgesetz. Es sichere die Koexistenz der unterschiedlichen Produktionsmethoden und diene einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz vor Gefährdungen durch die Gentechnik und der Weiterentwicklung der Zukunftsbranche Biotechnologie. Das Bundesamt für Verbraucherschutz betonte die Bedeutung der gesetzlichen Schutzbestimmungen. Das Risiko etwa der unkontrollierten Ausbreitung genmanipulierter Pflanzen könne „nie auf Null“ gebracht werden. Das Bundesamt für Naturschutz warnte vor den „langfristig unabsehbaren ökologischen Folgen“ des Auskreuzens gentechnisch veränderter Pflanzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Bund Ökologische Landwirtschaft verteidigten die strenge Haftung im Gentechnikgesetz als auch das vorgeschriebene Standortregister als notwendig.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Verfassungsrichter mehrfach nachfragten, ob die Probleme der Gentechnik in Deutschland tatsächlich durch das Gesetz oder doch eher durch die Ablehnung der Bevölkerung verursacht würden. Überhaupt hätten sich die Richter sehr sensibel für die Gefahren der Gentechnik gezeigt und seien der Anhörung engagiert gefolgt. „In manchen Anmerkungen klang die Skepsis durch, ob die gesetzlichen Beschränkungen für den Gentechnik-Einsatz auf dem freien Feld ausreichend seien“, schreibt die Süddeutsche.
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