Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU für vorerst fünf Jahre auszusetzen. Für Importe von Samen und Embryonen von Klontieren soll ein Rückverfolgungssystem eingerichtet werde. Es soll sicherstellen, das keine mit diesen Materialien erzeugten Tiere in die Nahrungskette gelangen. Das Klonen für Forschungszwecke oder zur Herstellung von Arzneimitteln soll von dem Vorschlag nicht betroffen sein, teilte die EU-Kommission mit. Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Kommissar, John Dalli, erklärte, „dass die befristete Aussetzung eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen“.
Bereits im September 2008 sprach sich das Europäische Parlament in einer Entschließung für ein vollständiges Klonverbot aus. 2009 beauftragten die Mitgliedsstaaten die Kommission, einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen. In ihrem jetzt veröffentlichten Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, „dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln rechtfertigen, die von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen stammen.“ Allerdings sei die Technik mit ernsthaften Tierschutzproblemen verbunden.
Nach EU-Recht fallen Lebensmittel, die aus Klonen erzeugt werden, unter die Novel Food – Verordnung, müssten also ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Allerdings gab es bisher keine Kontrollen, so dass in England bereits Fleisch von geklonten Tieren auf den Tellern landete. Milch und Fleisch der normal gezeugten Nachkommen von Klonen hingegen dürfen ohne Einschränkungen vermarktet werden. Das soll nach dem Vorschlag der Kommission auch so bleiben. Schließlich will man keinen Konflikt mit den USA, wo Milch und Fleisch von Klontieren schon seit zwei Jahren ohne Kennzeichnung vermarktet werden darf – auch in die EU.