Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Normenkontrollklage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz zurückgewiesen. Das Gesetz sei legitim und verhältnismäßig. Es sei mit der Berufsfreiheit von Gentechnik-Landwirten, der Eigentumsgarantie und dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ein, entschieden die Richter (AZ: 1 BvF 2/05). Zur Begründung verwiesen sie auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Agro-Gentechnik.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Gentechnikkritiker hatten im Vorfeld befürchtet, dass das Gentechnikgesetz ausgehebelt werden könnte. Doch das Verfassungsgericht betonte, dass die Regelungen, etwa zur Haftung von Gentechnik-Bauern, legitimen Zielen des Gemeinwohls dienten – wie dem Schutz des Verbrauchers und der Umwelt. Der Gesetzgeber müsse den im Grundgesetz enthaltenen Auftrag beachten, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“. Denn die Gentechnik biete die Möglichkeit, gezielt das Erbgut zu verändern und greife damit „in die elementaren Strukturen des Lebens“ ein, argumentierten die Richter. Die Folgen dieses Eingriffs ließen sich – wenn überhaupt – nur schwer rückgängig machen. „Die Ausbreitung einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials ist nur schwer oder auch gar nicht begrenzbar“, betonte das Verfassungsgericht. „Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht.“ Diese kritische Haltung des Gerichts hatte sich schon bei der mündlichen Verhandlung im Juni angedeutet.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine „Abmahnung für die Befürworter einer genmanipulierten Landwirtschaft“. Die höchstrichterliche Bestätigung der Haftung bei gentechnischen Verunreinigungen von Nachbarfeldern sei ein großer Erfolg, sagte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer Das Gericht habe deutlich gesehen, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die Existenz konventionell und ökologisch wirtschaftender Landwirte gefährde. Positiv sei auch der weiterhin gewährleistete öffentliche Zugang zum Standortregister, das alle Äcker mit Gentech-Pflanzen verzeichne. Offen sei, ob die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Gentechnik-Gesetzes die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Gesetzesteile unangetastet lasse. „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist noch keine Garantie, dass Monsanto und seine Fans in der Bundesregierung aufgeben“, sagte Moldenhauer.

NABU-Präsident Olaf Tschimpke nannte das Urteil einen Sieg für den Schutz von Mensch und Umwelt. „Doch nun müssen den Worten auch Taten folgen und eine industrieunabhängige, ökologische Risikoforschung für einen besseren Schutz von Natur und Umwelt gefördert werden.“