Das Amtsgericht Aschersleben hat sechs Gendreck weg – Aktivisten zu Geldstrafen von 30 Tagessätzen verurteilt. Die sechs hatten im April 2008 ein Feld mit gentechnisch verändertem Weizen am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben zerstört. Dieser Versuch war äußerst umstritten, weil er in unmittelbarer Nähe der Saatgutvermehrungsflächen des IPK Gatersleben durchgeführt wurde. Es bestand die Gefahr, dass Tausende traditioneller Weizensorten der dortigen Saatgutbank kontaminiert würden.
Trotz massiver Proteste und Tausender Einwendungen genehmigte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter dem damaligen Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) den Versuch. Den im Herbst 2007 ausgesäten Gen-Winterweizen zerstörten die sechs Feldbefreier der Aktion Gendreck weg im April 2008 noch vor der Blüte und bewahrten damit die alten Weizensorten vor einer wahrscheinlichen gentechnischen Verunreinigung. Sie begründeten ihre öffentlich begangene Tat vor Gericht mit einem rechtfertigenden Notstand nach Paragraph 34 des Strafgesetzbuches. Dieser sieht vor, dass eigentliche Straftaten dann nicht strafbar sind, wenn sie eine Gefahr abwenden und keine milderen Mittel zur Verfügung standen. Richter und Schöffen des Amtgerichtes wollten dieser Argumentation nicht folgen und verhängten Geldstrafen von 30 Tagessätzen, die teilweise noch als Härtefallausgleich um fünf oder zehn Tagessätze verringert wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 4 Monate Haft auf Bewährung für die sechs Gentechnikgegner gefordert und argumentiert, dass sich die Zerstörung eines mit staatlichen Geldern geförderten Projektes strafverschärfend auswirken müsse.
Parallel zum Strafprozess müssen sich die sechs zivilrechtlich gegen massive Schadensersatzforderungen der IPK wehren. Das erstinstanzliche Urteil über rund 100.000 Euro wurde von beiden Seiten angefochten und in zweiter Instanz aufgehoben. Nun muss das Landgericht Magdeburg neu verhandeln. Das IPK forderte bisher 240.000 Euro Schadensersatz, konnte den behaupteten Schaden aber nicht ausreichend belegen. Vertreten wird das Institut von Horst Rehberger. Der Gentechnik-Anwalt war früher FDP-Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt und hatte damals die jetzt vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesene Klage gegen das Gentechnikgesetz initiiert.
Ein Gedanke zu „Geldstrafe für Weizenretter“
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