In diesem Jahr wollen Politiker in Deutschland und der EU die Weichen für die Weiterfahrt der Agro-Gentechnik stellen. Der Widerstand dagegen wird sich auf der Großdemonstration „Wir haben es satt!“ Gehör verschaffen. Das sind die geplanten Vorhaben:
Bei der EU steht die Wiederzulassung der Genmais-Sorte MON 810 und die Neuzulassung der Maissorten NK603 und 1507 für den Anbau auf der Tagesordnung. Für alle drei Sorten liegt eine – wie immer positive – Sicherheitsbewertung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA vor. Nach einem zu erwartenden Patt im Ministerrat könnte die EU-Kommission den Anbau im Alleingang beschließen. Bei einer Neuzulassung von MON810 besteht die Gefahr, dass Agrarministerin Ilse Aigner das deutsche Anbauverbot zurückzieht.
Abschaffen will die Kommission die so genannte Nulltoleranz. Sie hat einen Vorschlag vorgelegt, der diese Regelung für Futtermittel aufweichen würde. Demnach soll eine Verunreinigung erst vorliegen, wenn sie abzüglich des Messfehlers mehr als 0,1 Prozent beträgt. Möglich ist ein qualitativer Nachweis allerdings schon ab 0,01 Prozent. Die Gefahr besteht, dass kurzfristig auch für Saatgut und Lebensmittel vergleichbare Regelungen eingeführt werden.
In Deutschland versuchen die CDU-regierten Bundesländer, die Verunreinigungsschwelle für Saatgut nach oben zu drücken. Unterstützt werden sie dabei von Agrarministerin Ilse Aigner (CSU). Ihr Ministerium hat in einem Eckpunktepapier angekündigt, dass mit einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ein praktikabler Umgang mit der in der EU geltenden Nulltoleranz umgesetzt“ werden soll. Die Vorschrift soll für Saatgut, Lebens- und Futtermittel gelten und bräuchte nur die Zustimmung des Bundesrates.
Im Gentechnikgesetz will die Ministerin die Bundesländer ermächtigen, vom Gesetz abweichende Mindestabstände für den Genpflanzenanbau zu erlassen. Zudem soll die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung um einen speziellen Anhang für Kartoffeln ergänzt werden. Weitere Änderungen sind nicht angekündigt und auch nicht nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Gesetzes bestätigt hat. Die Gentechnikkritiker werden die Debatte nutzen, um unter Verweis auf die Ausführungen des Gerichts eine Verschärfung der Haftungsregeln zu verlangen.