Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, hat sich im Streit um genverunreinigten Honig hinter den klagenden Imker gestellt. Seiner Ansicht nach ist Honig, der Pollen des Gen-Maises MON 810 enthält, ein aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestelltes Lebensmittel. Soll ein solcher Honig verkauft werden, bräuchte er eine Zulassung. Da der EuGH in de Regel der Stellungnahme des Generalanwalts entspricht, stehen die Chancen für den klagenden Imker gut.
Anlass der EuGH-Verhandlung ist der schon seit drei Jahren andauernde Rechtsstreit des Imkers Karl-Heinz Bablok gegen den Freistaat Bayern. Babloks Honig war 2005 erstmals durch Pollen von einem staatlichen Gen-Mais-Versuchsfeld verunreinigt worden. 2008 verlangte er, zum Schutz seiner Bienen den Gen-Mais vor der Blüte zu ernten. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz legte dem EuGH die entscheidenden Fragen zur Klärung vor. Im Kern geht es darum, ob Lebensmittel nach geltendem Recht gänzlich frei (Nulltolleranz) von GVO sein müssen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind.
Der entscheidende Satz in der Stellungnahme des Generalanwalts besagt, „dass ein Lebensmittel bereits dann als „hergestellt aus GVO“ anzusehen ist, wenn es Material aus genetisch veränderten Pflanzen enthält.“ Dies bedeutet, dass eine entsprechende Sicherheitsprüfung durchgeführt werden muss und eine Zulassung nach der europäischen Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003) erforderlich ist. Der Mais MON 810 verfügt nur über eine Zulassung für den Anbau und für die Verwendung als Futtermittel, nicht aber als Lebensmittel. Der Generalanwalt wies die Auffassung der Europäischen Kommission zurück, wonach der Honig keiner Prüfung und Zulassung bedürfe, da der Pollen unbeabsichtigt und ohne menschliches Zutun in den Honig gelange. Es komme nicht darauf an, „ob solchen Lebensmitteln das Material einer genetisch veränderten Pflanze absichtlich beigegeben wird.“
Nach der EuGH-Entscheidung wird das Verfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgesetzt. Um dies finanzieren zu können, sind die beteiligten Imker und Vereine auf Spenden angewiesen.