Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte letzte Woche das nationale Anbauverbot von MON810 in Frankreich für unzulässig erklärt – aus formalen Gründen. Die Regierung will das Verbot deshalb auf eine andere Rechtsgrundlage stellen. Doch bis dahin soll es in Kraft bleiben. Die französische Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet sagte der französischen Tageszeitung Le Figaro, sie sei mehr denn je überzeugt davon, dass MON810 von Frankreichs Feldern ferngehalten werden müsse.
Im Jahr 2008 hatte Frankreich den Anbau von MON810 mit zwei Erlassen verboten. Dagegen klagte Monsanto vor dem obersten französischen Gericht, dem Conseil d’État. Dieses schaltete den EuGH ein, um einige rechtliche Fragen zu klären. Der EuGH erklärte nun, dass die französische Regierung ihr nationales Anbauverbot auf eine falsche Rechtsgrundlage gestellt habe. Nicht die EU-Richtlinie Richtlinie 2001/18/EG, sondern die Verordnung 1829/2003 biete die Basis für ein Verbot. Nun muss die französische Regierung ihr Verbot neu erlassen und begründen. Dafür hat der EuGH allerdings die Grenzen enger als bisher gezogen. Für nationale Verbote müsse eine Situation vorliegen, „in der ein erhebliches Risiko bestehen kann, das offensichtlich die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt gefährdet.“ Sie dürften nur erlassen werden, „wenn sie auf eine möglichst umfassende Risikobewertung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Falles gestützt sind, die erkennen lassen, dass diese Maßnahmen geboten sind.“
Womöglich wird diese EuGH-Entscheidung bald Geschichte sein. Denn die EU will die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten ausweiten, nationale Anbauverbote zu erlassen. Polen hat sich vorgenommen, während seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2011, eine Einigung über diesen Vorschlag voranzutreiben.