EFSA: MON810-Pollen ist harmlos

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hält den Pollen der genmanipulierten Maissorte MON810 für sicher. Dies gelte sowohl für Pollen im Honig als auch für Pollen der direkt verzehrt werde, teilte die Behörde mit. Der Wortlaut der Stellungnahme soll in Kürze veröffentlicht werden. Das zuständige Gremium für genetisch veränderte Organismen der EFSA argumentierte, es sei bereits zu dem Schluss gekommen, dass MON810 ebenso sicher wie nicht genetisch veränderter Mais sei. Deshalb sei es unwahrscheinlich, dass Pollen aus MON810 besondere Bedenken infolge der genetischen Veränderung hervorrufe. Anlass der Stellungnahme, die dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU vorgelegt wurde, war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Gen-Pollen im Honig vom 6. September dieses Jahres.

Aufgrund dieses Urteils hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung Importhonige unter die Lupe genommen. In sieben von 39 Honigen wurde sie fündig. Drei dieser Honige enthielten gv-Rapspollen. Da der Raps nur eingeschränkt als Lebensmittel zugelassen ist, wurden die Honig aus dem Verkehr gezogen In vier Proben fanden sich Spuren von Roundup-Ready-Sojabohnen, die als Lebensmittel zugelassen sind. Zwei davon waren Biohonige – ein Biohonig war zusätzlich mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet, teilte die Lebensmittelüberwachung mit. Bereits vor dem Urteil des EuGH hatten die Baden-Württemberger Honig untersucht und von Anfang 2010 bis September 2011 in 9 von 10 Rapshonigen aus Kanada Pollen aus gv-Raps nachgewiesen. Der Honigverband teilte mit, dass seine Unternehmen kanadischen Rapshonig längst aus dem Einzelhandel zurückgerufen hätten und sich nur noch geringe Restbestände auf dem Markt befänden.