Gen-Knollen ausreißen bleibt straffrei

Das Ausreißen genmanipulierter Amflora-Kartoffelpflanzen hat für einen Gentechnikgegner aus Brandenburg keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er hatte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 750.- Euro Widerspruch eingelegt. Das Amtsgericht Waren sprach den 36-jährigen daraufhin vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, berichtete die Ostsee-Zeitung.

Der Gentechnikgegner hatte sich im Juli 2010 bei einer Protestkundgebung gegen den Amflora-Anbau in Mecklenburg auf das Feld begeben, dort 18 Kartoffelpflanzen ausgerissen und war dann festgenommen worden. In einem Vermerk der Polizei hatte es geheißen, das Feld sei durch einen Maschendrahtzaun gesichert gewesen. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass nicht das ganze Feld, sondern nur einige Einfahrten mit Absperrungen gesichert waren. Damit war das Feld nach Ansicht des Gerichts das Feld kein „befriedetes Besitztum“ und der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt. Eine Sachbeschädigung konnte die Staatsanwaltschaft nicht sehen, da mit dem Ausreißen von 18 Pflanzen das Feld nicht in seiner Substanz gefährdet gewesen sei. Deshalb hatte sie in diesem Punkt keine Anklage erhoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.