Die Entwicklungsgemeinschaft südliches Afrika (SADC) will ein Abkommen zum Schutz neuer Pflanzenzüchtungen verabschieden. Darin würden sich die 15 Staaten der SADC verpflichten, das Eigentum an neuen Sorten so zu schützen, wie sich das die Saatgutkonzerne vorstellen. Gleichzeitig würden die Rechte der Kleinbauern, Saatgut nachzubauen und zu tauschen eingeschränkt.
Vor diesen Plänen haben zahlreiche afrikanische und internationale Organisationen die SADC gewarnt. Das Abkommen würde eine Katastrophe für die Kleinbauern und die Ernährungssicherheit in der Region heraufbeschwören. Die Hälfte der SADC-Mitglieder, etwa der Kongo, gehören zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Die Organisationen forderten die SADC auf, den Entwurf für das Abkommen zurückzuziehen und in eine Dialog mit den Bauern und ihren Verbänden zu treten. „Das Abkommen berücksichtigt nicht, dass die Kleinbauern und ihre übliche Praxis des freien Saatgut-Tausches und Nachbaus das Rückgrat der Landwirtschaft in den SADC-Staaten darstellen,“ sagt dazu Moses Shaha, Vorsitzender des Kleinbauern-Forums für Ost- und Südafrika (ESAFF). „Der Vorschlag räumt den Saatgut-Konzernen umfangreiche Rechte ein und missachtet und marginalisiert die Kleinbauern und ihre Pflanzensorten.“
Vorbild des Abkommens ist die 1991 verabschiedete UPOV-Konvention zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Ein Abkommen, das aus Sicht der afrikanischen Bauern nur den Industriestaaten und ihren Saatgutkonzernen nutzt.
Ein Gedanke zu „Kniefall vor den Saatgutkonzernen“
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