EU-Saatgutverordnung: Proteste zeigen Wirkung

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für ein neues EU-Saatgutrecht verabschiedet und dabei einige Ausnahmeregeln für Nischensorten und kleine Unternehmen eingefügt. Damit reagierte sie auf die massiven Proteste im Vorfeld der Verabschiedung. Allein in Deutschland hatten über 200.000 Menschen einen Appell an die Kommission für Saatgutvielfalt unterschrieben. Ebenso viele waren es in Österreich.
Erreicht haben sie vorerst allerdings nur, dass die Zulassungsregeln nicht für „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ gelten, sofern es von Personen stammt, die keine Unternehmen sind, oder von Unternehmen, die höchstens zehn Arbeitnehmer beschäftigen und maximal zwei Millionen Euro im Jahr umsetzen.
Für bäuerliche und gärtnerische Saatgutproduzenten, die sich mit dieser Nische nicht zufrieden geben wollen, habe es keine Erleichterungen gegeben, stellt die Saatgutkampagne in einer ersten Analyse fest. Insgesamt bleibe der Verordnungsvorschlag „zugeschnitten auf die Interessen der Saatgutindustrie an einem einheitlichen Rechtsraum und auf deren Hochleistungssorten für die industrielle Landwirtschaft.“
Benny Härlin von Save our Seeds weist in seinem Kommentar darauf hin, dass „die Auseinandersetzung um die Ziele und Methoden der Saatgutpolitik der EU erst begonnen hat. ‚Raus aus der Nische!’ heißt die Parole.“