Gentechnik-Forschung: Gericht genehmigt Akteneinsicht

Der Aktivist und Buchautor Jörg Bergstedt hat in einem Gerichtsverfahren einen weiteren Zipfel des Gentechnik-Filzes aufgedeckt. Das Verwaltungsgericht Gießen verurteilte das Forschungszentrum Jülich dazu, Bergstedt die vor vier Jahren beantragte Akteneinsicht über die Förderung von Freisetzungsversuchen zu gewähren.
Das Forschungszentrum betreibt eine Abteilung namens Projektträger Jülich (PTJ), die für zahlreiche staatliche Stellen und Programme deren Forschungsförderung abwickelt. Darunter ist auch das Programm BioÖkonomie des Bundesforschungsministeriums. Am 30. Mai 2009 hatte Bergstedt Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt, der PTJ lehnte ab, Bergstedt klagte. Nun hat ihm das Verwaltungsgericht Gießen Recht gegeben. Es verurteilte das Forschungszentrum dazu, dem Buchautor „vollständige Einsicht in die Akten zu den Anträgen und Unterlagen zu und über die im Förderprogramm zur Biologischen Sicherheitsforschung geförderten oder abgelehnten Freisetzungsversuche in der Gentechnik“ zu gewähren. Lediglich persönliche Daten auf den in den Akten befindlichen Gehaltsauszügen und einige andere persönliche Angaben müssten zuvor anonymisiert werden.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das Forschungszentrum Jülich kann vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Bergstedt befürchtet das: „Die wollen vertuschen und lassen dabei keine Gelegenheit aus.“ Sein Verdacht ist, dass Zeit geschunden werden solle. Angesichts deutlich auseinanderklaffender Praxis auf Versuchsfeldern im Vergleich zum Förderantrag gehe es auch um den Verdacht des Betrugs unter Beihilfe staatlicher Stellen. „Die wollen verzögern, bis alle Verjährungsfristen abgelaufen sind“, vermutet der Aktivist.