Feldbefreiung Gatersleben – Verfahren eingestellt

Das Landgericht Magdeburg hat das Strafverfahren gegen drei Feldbefreier von Gatersleben mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung eingestellt. Der ermöglicht diesen Schritt „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Die Kosten des bisherigen Verfahrens übernimmt laut Einstellungsbeschluss die Staatskasse.
Vorausgegangen war der Entscheidung ein jahrelanger Rechtsstreit. Im April 2008 zerstörten sechs Aktivisten ein Feld mit genmanipuliertem Weizen am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben. Dieser Versuch war äußerst umstritten, weil er in unmittelbarer Nähe der Saatgutvermehrungsflächen des IPK Gatersleben durchgeführt wurde. Es bestand die Gefahr, dass Tausende traditioneller Weizensorten der dortigen Saatgutbank kontaminiert würden.
Die sechs Feldbefreier wurden vom Amtsgericht Aschersleben und in zweiter Instanz vom Landgericht Magdeburg zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs sogar für vier Monate Haft ohne Bewährung plädiert. Drei der sechs zogen vor das Oberlandesgericht und rügten, dass das Landgericht sich nicht mit der Gefahr, die von diesem Versuch ausging und der offensichtlichen Rechtswidrigkeit seiner Genehmigung befasst habe. Das sahen die Richter am OLG ebenso und gaben in einem aufsehenerregenden Urteil dem Landgericht auf, den Prozess neu aufzurollen und sich dabei mit dem Genehmigungsbescheid des Versuches, seinem Zustandekommen und auch dem Einhalten der Auflagen seitens des IPK zu befassen.
Genau das wollten die Magdeburger Richter vermeiden und schlugen deshalb die Einstellung auf Staatskosten vor. Jetzt steht noch der zivile Schadensersatzprozess aus. Das erstinstanzliche Urteil über rund 100.000 Euro wurde von beiden Seiten angefochten und in zweiter Instanz aufgehoben. Mit der erneuten Verhandlungen hatte das Landgericht Magdeburg bisher auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet. Holger Isabelle Jänicke, einer der Rechtsberater der Gruppe, sieht „Chancen dafür, dass sich fünf Jahre nach der Feldbefreiung ein Gericht mit der Rechtswidrigkeit des Genweizenversuches in Gatersleben auseinandersetzt.“

Ein Gedanke zu „Feldbefreiung Gatersleben – Verfahren eingestellt“

  1. wie tröstlich, dass es doch immer noch den ein oder anderen Richter gibt, der sich nicht nur für die Rechte einiger weniger einsetzt

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