CDU, CSU und SPD wollen Gentechnik-Pollen nicht kennzeichnen

Die Regierungsfraktionen haben einen Antrag der Grünen zur Kennzeichnung von Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen abgelehnt. Der Antrag forderte die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europaparlament über die geplante Änderung der Honig-Richtlinie dafür einzusetzen, dass Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend gekennzeichnet wird.
Eine solche Kennzeichnung hatte der Europäische Gerichtshofs in seinem Urteil vom 6. September 2011 gefordert. Die EU-Kommission hingegen hat in ihrem Vorschlag für eine Honig-Richtlinie vom 21. September 2012 die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil von Honig eingestuft. Das Europaparlament hat dem zugestimmt, ebenso die Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Ministerrat. In der Praxis müsste nicht einmal ein hundertprozentig aus Gentechnik-Pollen bestehender Pollen-Anteil im Honig deklariert werden.
Weil das Parlament bei der Honig-Richtlinie noch anderweitige Änderungswünsche hatte, handelten Kommission, Parlament und Ministerrat einen Kompromiss aus, der in den kommenden Wochen noch einmal bestätigt werden muss. In dieser Abstimmung könnte sich Deutschland im Ministerrat der Stimme enthalten und so zusammen mit einigen anderen Ländern die ganze Honig-Richtlinie noch zum Scheitern bringen, argumentierten die Grünen. CDU und CSU verteidigten die Einteilung von Pollen als natürlicher Bestandteil. Die SPD sprach sich zwar für eine Kennzeichnung aus, stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Entscheidung in Brüssel schon gefallen sei.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch sammelt noch Unterschriften, um zur Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlaments am 19. März Druck auszuüben.