Ein Grundrecht auf sauberen Honig

Der Imker Karl-Heinz Bablok hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Er will erreichen, dass beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Vorsorgepflichten zum Schutz der Imkerei beachtet werden müssen. Für dieses Ziel kämpft Bablok vor Gericht, seit er 2005 Pollen der Gentech-Maissorte MON810 in seinem Honig fand. Zuletzt scheiterte er im vergangenen Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Bisher hatte das Bündnis zum Schutz der Bienen, ein Zusammenschluss von Imker- und Lebensmittelverbänden, die Klagen organisiert und finanziert. Initiiert hatte es Thomas Radetzki, Vorstand des Imkervereins Mellifera. Er sagt: „Es ist unerträglich, dass sich nicht nur das Bundesverwaltungsgericht sondern auch die Bundesregierung darum drückt, Imkern und generell der Lebensmittelwirtschaft Rechtssicherheit zu geben. So bleibt uns Imkern keine andere Wahl, als vor dem Bundesverfassungsgericht um den Schutz unserer Produkte und Bienen zu kämpfen.“
Die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht trägt der Deutsche Imkerbund mit seinen über 92.000 Mitgliedern. Dessen Präsident Peter Maske forderte von der Bundesregierung, sich aktiv für einen Schutz der Imkerei einzusetzen und im nationalen Recht das Notwendige zu regeln: „Eine Koexistenz beim GVO-Anbau und Bienenhaltung ist nur möglich, wenn ausreichende Schutzabstände zu Bienenständen gesetzlich festgelegt werden.“ Vertreten wird Bablok wie bisher durch die Berliner Kanzlei GGSC.
Den größten juristischen Erfolg erzielten Bablok und seine Verbündeten im September 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof: Honig mit Gentechnik-Pollen darf nur verkauft werden, wenn der Pollen eine Zulassung als Lebensmittel hat. Und er muss entsprechend gekennzeichnet werden. Letzteres wollen die EU-Kommission und die Mehrheit der Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – mit einem Definitionstrick in der neuen Honig-Richtlinie der EU verhindern. Nun hat auch der Umweltausschuss des EU-Parlaments dieser Umdefinition zugestimmt.