Die Bundesratsausschüsse für Europa, Landwirtschaft und Umwelt haben sich auf eine gemeinsame Entschließung zum „Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft“ geeinigt. Der Text soll vom Plenum des Bundesrates am kommenden Freitag verabschiedet werden.
Ausgangspunkt der Beratungen waren drei unterschiedliche Resolutionen, die von Bayern, Mecklenburg-Vorpommern sowie den rot-grün regierten Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingebracht worden waren. Sie wurden zu einer deutlich längeren Entschließung ausgebaut. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzutreten“ und den entsprechenden Vorschlag der Kommission zu unterstützen. In den Verhandlungen auf EU-Ebene soll die Bundesregierung darauf hinwirken, eine „für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbieten zu können.“ Gleichzeitig äußert der Bundesrat Bedenken im Hinblick auf die derzeit auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der opt out-Regelung. Auch wollen die Ländern die Bundesregierung dazu bewegen, die vom EU-Parlament bereits 2011 aufgestellten Forderungen zu nationalen Anbauverboten und einer verbesserten Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung von Gentechnik-Pflanzen zu unterstützen.
Sollte der gentechnisch veränderten Mais 1507 vor einer rechtssicheren Lösung auf EU-Ebene zugelassen werden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung „kurzfristig im Rahmen des geltenden EU-Rechts eine Ergänzung der Koexistenzregelungen der nationalen Gentechnik-Pflanzenerzeugungs-verordnung zu prüfen.“ Die Länder erinnern zudem „an die ausstehende bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO“ und fürs Poesiealbum der Bundesregierung gibt es noch ein Ceterum censeo: „Im Übrigen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine Änderung des EU-Gentechnikrechts einsetzen sollte, um eine Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu schaffen.“