Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen stärken und die Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher verankern. Ein Opt-out soll – etwa nach einem Regierungswechsels – auch ohne Angabe von neuen objektiven Gründen jederzeit möglich sein. So steht es in dem Antrag, den die Regierungsparteien SPD, CDU und CSU gestern im Bundestag beschlossen haben.
Nicht erwähnt wird die bisher in dem EU-Vorschlag vorgesehene Pflicht der Mitgliedsstaaten, mit den betroffenen Gentech-Konzernen im Vorfeld über nationale Anbauverbot zu verhandeln. Dafür finden sich zwei weitere Punkte: Die Bundesregierung soll sich für „eine praktikable EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden“, einsetzen. Und: „An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln wird festgehalten.“
Bündnis90/Die Grünen und Die Linke forderten in ihrem Antrag eine grundlegende Reform der Gentechnik-Zulassung in der EU. Sie fanden dafür keine Mehrheit. Die Oppositionsparteien befürchten, dass die nun auch von Deutschland vorgeschlagene nationale Ausstiegsklausel die EU-weite Anbauzulassungen von genmanipulierten Pflanzen fördert. „Dieser Vorschlag ist ein Trojaner, der der Gentechnik das Tor nach Europa erst richtig öffnen wird“, meinte der Gentechnik-Experte der Bundestag-Grünen, Harald Ebner.