Wann ist Gentechnik Gentechnik? Ein neues Urteil

Der neuseeländische High Court hat zwei neue biotechnologische Züchtungsmethoden als gentechnisch klassifiziert – und damit eine anderslautende Entscheidung der Umweltbehörde rückgängig gemacht. Das meldete der neuseeländische Nachhaltigkeitsrat und freute sich, dass damit die gentechnikfrei Zukunft Neuseelands gesichert sei. Das Urteil zeigt, dass die Gentechnik-Gesetzgebung weit hinter der aktuellen Forschung herhinkt. Zinkfinger-Nukleasen und Gen-Scheren namens TALEN sind weitaus raffiniertere Methoden als die herkömmliche Genmanipulation von Pflanzen.
Bei der Zinkfinger-Nuklease werden spezielle Proteine mit DNA-Informationen in den Zellkern geschleust. Die Nukleasen schädigen das Erbgut. Beim Reparieren baut die Zelle die neuen DNA-Informationen in ihr Erbgut ein. Dadurch lässt sich das Erbgut von Pflanzen oder Tieren punktgenau verändern. Mit TALEN-Scheren kann man bestimmte Gen-Sequenzen aus dem Erbgut schneiden und sie damit ausschalten.
Ob ein solcher biotechnologischer Eingriff als Agro-Gentechnik eingeordnet wird oder nicht, bestimmt wesentlich den späteren kommerziellen Erfolg, zumindest in Europa, wo gentechnische Methoden und entsprechend gekennzeichnete Produkte von den Verbrauchern abgelehnt werden.
Hinter den Kulissen haben deutsche und europäische Behörden bereits solche Züchtungstechniken bewertet. Mit dem Ergebnis, dass nicht jede Zinkfinger-Nuklease zu gentechnisch veränderten Organismen führt. Das von dem neuseeländischen Urteil betroffene Forschungsinstitut Scion beklagte sich, dass die angewandten Techniken in den USA, Australien oder Deutschland nicht als gentechnische Veränderung eingestuft würden.

Ein Dossier des Forschungsinstituts Biologischer Landbau (FiBL) von 2011 beschreibt Zinkfinger-Nukleasen und andere biotechnologische Züchtungsmethoden.