Die Umweltminister der EU-Staaten haben die umstrittene Regelung für nationale Anbauverbote von Gentech-Pflanzen mit großer Mehrheit verabschiedet. Lediglich Belgien und Luxemburg enthielten sich der Stimme. Nun muss noch das frisch gewählte Europaparlament zustimmen. Kritik an dem Beschluss übten nicht nur Bio- und Umweltverbände.
Die Opt-out-Regelung sieht vor, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Mitgliedsstaat bei der Kommission beantragen kann, sein Gebiet (oder Teile davon) von dem geplanten Anbau auszunehmen. Die Kommission leitet das Ansinnen an den antragstellenden Agrarkonzern weiter. Dieser soll binnen 30 Tagen mitteilen, ob er dem zustimmt. Falls nicht, kann der Mitgliedsstaat ein Anbauverbot erlassen. Dieses muss begründet, verhältnismäßig und nicht-diskriminierend sein. Es kann sich auf mehrere Gründe stützen. Dazu zählen sozioökonomische Auswirkungen, von der EU nicht beachtete Umweltauswirkungen, Aspekte der Landnutzung und Stadtplanung oder die Vermeidung von Gentech-Verunreinigungen.
Umwelt und Bio-Verbände kritisiern die Beteiligung der Agrarkonzerne. Sie befürchten, dass sie für ihre Zustimmung Gegenleistungen verlangen, um die Zulassung zu beschleunigen. Zudem befürchten die Organisationen, dass nationale Verbote vor Gericht ausgehebelt würden. „Was ein Verbot rechtfertigt, ist sehr vage gehalten“, sagte Dirk Zimmermann, Gentechnik-Experte bei Greeenpeace. „Es dürfte ein Leichtes für die Gentech-Konzerne sein, aussichtsreiche Klagen gegen Anbauverbote anzustrengen, die zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen werden.“ Die Verbände hoffen nun auf das Europaparlament, das bereits 2011 eigene Vorschläge für ein Opt-out beschlossen hatte. „Wir erwarten vom EU-Parlament, dass es die Vorlage des Ministerrats überarbeitet: die Nationalstaaten müssen souverän über Anbauverbote entscheiden können und die Konzerne vom Verbotsverfahren ausgeschlossen sein“, sagte Meinrad Schmitt, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren.
Kritik kam auch von den im Grain Club versammelten Verbänden der Agrarindustrie. Sie sehen in nationalen Verboten „einen Tabubruch, der den europäischen Binnenmarkt schwächt und sich in anderen Bereichen wiederholen und nachteilig auf Innovationen und Fortschritt auswirken könne.“
Das Bundesumweltministerium verteidigte in seinen FAQs das Opt-out. „Jeder Mitgliedstaat kann völlig frei im Zulassungsverfahren votieren – ohne Rücksicht darauf, ob er von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch macht“, heißt es dort. Das Verfahren sei „hoheitliches Handeln und kein Geschacher mit Konzernen.“