Vergangene Woche hat auch das EU-Parlament den Anfang Dezember gefundenen Kompromiss für die EU-weite Opt-out-Regelung abgesegnet. Nun wäre die Bahn frei für die Bundesregierung, den nationalen Gesetzentwurf vorzulegen, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schon im vergangenen Juni angekündigt hatte. Doch nun stellt sich heraus, dass in den vergangenen Monaten nicht einmal Grundsatzfragen geklärt wurden, etwa die, ob es ein nationales Anbauverbot geben soll oder bundesländerspezifische. „Die Bundesregierung prüft diese Frage derzeit noch,“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. Ebenfalls noch geprüft wird „die Frage, welche konkreten gentechnisch veränderten Pflanzen von einem Opt-out betroffen sein könnten.“ Immerhin heißt es in der Anfrage auch: „Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits mit den Vorarbeiten für eine nationale Umsetzung der Opt-out-Regelung begonnen.“
Unter Zeitdruck sieht sich die Bundesregierung nicht. Sie rechnet damit, dass die nun von allen abgesegnete Richtlinienänderung Ende Februar / Anfang März im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und dann wie üblich 20 Tage später in Kraft tritt. Auf ein zeitliches Ziel für die nationale Umsetzung will sich die Bundesregierung nicht festlegen: „Wann ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, steht daher noch nicht fest.“
Kirsten Tackmann, die agrarpolitische Sprecherin der Linken, wertete die Bundesregierung als „Risiko für die Gentechnikfreiheit“. Sie lasse weiterhin offen, ob sie sich für nationales Gentechnik-Anbauverbot ausspreche. „Statt sich klar zu positionieren, eiert sie mit Prüfaufträgen rum”, kritisierte Tackmann die Bundesregierung.
Ein Gedanke zu „Bundesregierung: Opt-out eilt nicht“
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Was erwarten wir eigentlich von Regierdenden, die sich dem Lobbyismus preis gibt.