Minister Schmidt: Kein nationales Anbauverbot, Opt-Out soll Ländersache werden

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will das geplante Verbot EU-weit zugelassener Genpflanzen nicht auf Bundes-, sondern auf Länderebene umsetzen. Das meldete die Nachrichtenagentur dpa und berief sich auf ein Gespräch mit dem Minister. Dieser begründete seine Haltung damit, dass die EU-rechtlich vorgesehenen Voraussetzungen von den Ländern am besten rechtssicher zu erfüllen seien. „Das Verbot soll nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten“, sagte der Minister laut Agentur. Ein Anbauverbot greife in Grundrechte wie den Schutz des Eigentums und die Freiheit der Berufsausübung ein. Hierbei könnten die Länder für ihr Gebiet auf andere Kriterien verweisen als der Bund für ganz Deutschland: etwa eine kleinstrukturierte Landwirtschaft oder Belange der Raumordnung. Weiter heißt es in dem dpa-Artikel, der Entwurf für eine entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes solle nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
Die Meinungsänderung des Ministers, der sich noch im Januar auf der Grünen Woche für ein nationales Anbauverbot ausgesprochen hatte, dürfte für Ärger in der Bundesregierung sorgen. Das von Barbara Hendricks (SPD) geführte Bundesumweltministerium strebe weiterhin „eine bundesweit einheitliche Regelung“ an, sagte eine Sprecherin der taz. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte vor wenigen Tagen in der FAZ: „Wir haben heute politisch eine sehr große Koalition gegen die grüne Gentechnik, deshalb gehe ich eher davon aus, dass wir uns auf ein nationales Anbauverbot verständigen können.“
Die in Bayern regierende CSU hat im dortigen Landtag Ende Januar 2015 einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem sie sich dafür ausspricht, dass die Opt-Out-Regelung „baldmöglichst in nationales Recht umgesetzt“ wird.