Die EU-Kommission teilte am vergangenen Freitag mit, sie habe „ 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln erteilt, 7 bereits geltenden Zulassungen erneuert und die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt.“ In allen Fällen konnten sich die 28 EU-Mitgliedsstaaten zuvor nicht mit qualifizierter Mehrheit auf eine Zulassung einigen. Deshalb hat die Kommission, gestützt jeweils auf Bewertungen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, nun allein entschieden. Dazu sei sie „gemäß dem derzeitigen GVO-Rechtsrahmen verpflichtet“ gewesen, argumentierte die Kommission und verwies dabei auf ihren Vorschlag, künftig den Mitgliedsstaaten nationale Zulassungsverbote zu ermöglichen.
Die insgesamt 19 Zulassung betreffen nicht den Anbau von GVO sondern nur deren Einfuhr. Neu erlaubt sind nun die Maissorte MON87460, die Sojabohnensorten MON87705, MON87708, MON87769, DP305423 und BPS-CV127-9 sowie eine Ölraps und drei Baumwollsorten. Erneuert wurden die Importzulassungen für vier Baumwollsorten von Monsanton, die Maissorten T25 und NK603 sowie den Ölraps GT73.
Die Organisation Testbiotech hat angekündigt, gegen die Zulassung Beschwerde einzulegen. „Die Risiken der jeweiligen Pflanzen wurden nicht ausreichend erforscht. Kombinierte Auswirkungen auf die Gesundheit, die auftreten können, wenn die Pflanzen in Nahrungsmitteln gemischt werden, wurden sogar überhaupt nie untersucht“, erklärte Christoph Then von Testbiotech. „Der laxe Umgang mit den Risiken dieser Pflanzen und deren massenhafte Zulassung führt zu stetig steigenden gesundheitlichen Risiken in der Nahrungsmittelproduktion.“ Die Risikobewertung der EFSA sei auch von Experten verschiedener EU-Mitgliedsländer kritisiert worden. Doch habe dies keine Auswirkungen auf die Zulassungen gehabt.