Mangelhaftes Monitoring: EFSA rüffelt Monsanto

Der Gentechnik-Konzern Monsanto kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Folgen des Anbaus der Maissorte MON810 zu überwachen, nur unzureichend nach. Das lässt sich der Stellungnahme der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA entnehmen. Darin zerpflückt sie das Monsanto-Monitoring des Anbau von MON810 in Spanien und Portugal. Gleichzeitig kritisierte der Gentechnikkonzern die Anforderungen an das Monitoring als unangemessen.

Wichtigster Kritikpunkt: Es fehlen generelle Übersichtsdaten, so dass die EFSA nicht beurteilen konnte, ob sich mögliche unerwartete Effekte aufgetreten waren. Deshalb beschränkte sich die Behörde darauf, die von Monsanto gelieferten aktuellen Daten zu analysieren. Diese betrafen mögliche Resistenzen und die Bereitschaft der Bauern, Refugien mit GVO-freiem Mais zu pflanzen, um Resistenzbildung zu vermeiden. Immerhin jeder achte Bauer teilte in einer Befragung mit, dass er auf solche Refugien verzichte. Die von Monsanto vorgelegten Daten zeigen nach Meinung der EFSA, dass die Maisbohrer weiterhin empfindlich gegen das Bt-Toxin bleiben. Allerdings hält die EFSA die angewandten Methoden für nicht ausreichend und schreibt, sie halte an ihren bisherigen Vorschlägen zur Verbesserung des Resistenzmanagements fest.

Doch anstatt das Management, wie seit Jahren gefordert, zu verbessern, zeigt sich Monsanto von den EFSA-Forderungen überrascht und hält sie für unbegründet. Das geht aus einem Brief Monsantos an die EU-Kommission hervor, den die Organisation Testbiotech veröffentlichte. Darin weist der Konzern auch darauf hin, dass das Patent für MON810 2013 ausgelaufen sei und das Monitoring von Monsanto damit nicht mehr repräsentativ für den gesamt MON810-Anbau in der EU sei. Denn nun könnten auch andere Firmen MON810-Saatgut anbieten. h andere Unternehmen das Saatgut zum Verkauf anbieten dürften.
„Es sieht so aus, als hätte Monsanto es versäumt, geeignete Netzwerke aufzubauen, die es dem Konzern ermöglichen würden, nach dem Erlöschen des Patents die vorgeschriebenen Berichte über mögliche Umweltauswirkungen zu liefern“, kommentierte Christoph Then von Testbiotech. „Monsanto muss aber in jedem Fall die Informationen vorlegen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Wenn es keine belastbaren Daten über mögliche Umweltauswirkungen gibt, muss der Anbau von MON810 gestoppt werden.“