Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier zur Agro-Gentechnik verabschiedet. Darin spricht sie sich deutlich für eine einheitliche bundesweite Opt-out-Regelung aus. Auch Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich gegen die Pläne von Agrarminister Christian Schmidt gewandt, der die Gentechnik-Anbauverbote auf Länderebene verankern möchte. Die anderen mitberatenden SPD-Ministerien, Justiz und Wirtschaft, seien ebenfalls für eine bundesweite Umsetzung, teilte die SPD mit. Damit steht der Bundesregierung ein ordentlicher Koalitionskrach bevor. Dass alle Bundesländer – auch die CDU/CSU-regierten – für eine nationale Lösung eintreten, macht die Lage noch komplizierter.
In dem Positionspapier heißt es, die Opt-out-Regelung „muss so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann.“ Auch will die SPD festlegen, dass Deutschland immer die Möglichkeit nutzt, den Anbau national zu untersagen. Das Papier legt noch eine Schippe drauf, indem es fordert, dass „die derzeitige Praxis der regelmäßigen Enthaltung Deutschlands bei der Entscheidung über Gentechnik-Anträge in Brüssel beendet wird. Die Bundesregierung muss sich bereits beim EU-Zulassungsverfahren gegen die Zulassung aussprechen, um konsequent gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzutreten.“ Zudem will die SPD erreichen, dass das Bundesamt für Naturschutz für alle Zulassungsverfahren wieder eine Einvernehmensposition erhält. Derzeit muss die dem Umweltministerium unterstehende Behörde nur angehört aber nicht ernst genommen werden.
Die gentechnikfreundliche CDU-Forschungsministerin Johanna Wanka bekommt auch einen Absatz gewidmet. Darin heißt es „Wir wollen eine stärkere Gewichtung der gentechnikkritischen Forschungen, um dem Vorsorgegrundsatz der Umwelt- und Naturschutzpolitik besser gerecht zu werden“. Zur Begründung zitiert die SPD aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gentechnikgesetz von 2010. Darin wies das Gericht darauf hin, „dass die Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material, einmal in die Umwelt ausgebracht, schwer oder gar nicht begrenzbar ist“ und betonte, dass der Gesetzgeber nach Artikel 20a des Grundgesetzes den Auftrag habe, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.“