Bundestagsabgeordnete wollen keine Klontiere

In einem gemeinsamen Antrag haben die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot auf EU-Ebene durchzusetzen. Das Verbot soll auch die Nahrungsmittelproduktion sowie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch nach Europa einschließen.

Im Antrag heißt es, aus moralischen und ethischen Erwägungen sei „ein Verbot des Klonens von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion und eine Kennzeichnung von Klontieren, deren Nachkommen und daraus gewonnenen Produkten notwendig“. Als Produkte werden ausdrücklich auch Sperma, Eizellen und Embryonen definiert, weil Klontiere vorwiegend in der Zucht eingesetzt werden. Eine solche Kennzeichnung sei die Voraussetzung dafür, dass auch Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere gekennzeichnet werden könnten, „andernfalls ist eine Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet.“

Die Bundestagsabgeordneten kritisieren in ihrem Beschluss die aktuellen Regelungsvorschlägen der Europäischen Kommission zum Klonen. Danach „dürften sowohl Zuchtmaterialen als auch Nachkommen von geklonten Tieren weiterhin ohne Beschränkung oder Kennzeichnung importiert, in den Verkehr gebracht (insbesondere gehandelt) und in der europäischen Nutztierzucht eingesetzt werden“.

In der Bundestagsdebatte lehnten alle Redner Klontiere ab. Für die Linke merkte deren Abgeordnete Kirsten Tackmann kritisch an, der Antrag lasse offen, warum Fleisch, aber nicht die Milch oder der Käse von Klontieren gekennzeichnet werden soll. Die CDU verwies zur Begründung für ihre Ablehnung auf die Qual und das Leid der Tierklone. Bis zu 90 Prozent dieser Tiere würden frühzeitig sterben.

Nachzulesen ist die Debatte im Protokoll ab Seite 36.