Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einen Antrag zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Kern der Änderung ist ein neuer § 16 f, der Anbaubeschränkungen und –verbote regelt.
Darin ist vorgesehen, dass die zuständige Bundesbehörde bei jedem auf EU-Ebene eingereichten Antrag auf Anbauzulassung den Antragsteller auffordert, die gesamte Bundesrepublik auszunehmen. Lehnt dieser ab, so soll die Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Anbau „im gesamten Hoheitsgebiet beschränken oder untersagen.“ Die Länder sind zu informieren und können Stellungnahmen „zu regionaltypischen Untersagungsgründen“ abgeben, die von der Bundesregierung berücksichtigt werden müssen.
Mit ihrer Vorlage haben die Länderminister einen richtigen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht, um den nationalen Opt-out zu regeln. So zu regeln, wie es die Bundesländer und die allermeisten Verbände für richtig halten – bundeseinheitlich. „Beim Anbauverbot von Genpflanzen müssen bundesweit einheitliche Verhältnisse herrschen. Das ist für die Umwelt und die Landwirtschaft wichtig, für die Kontrollen und letztlich auch für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Der Entwurf der Länder setzt Bundesagrarministers Christian Schmidt unter Druck. Den dessen bisher nicht veröffentlichter Gesetzentwurf will den Ländern die Verantwortung für Opt-out-Regelungen aufbürden. Doch das Papier hängt seit Ende Februar 2015 in der Ressortabstimmung fest, weil auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und das ihr unterstehende Bundesamt für Naturschutz für eine bundeseinheitliche Lösung plädieren.
Wie geht es weiter? Der Bundestag wird in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause an diesem Freitag den Antrag zur Beratung in die Ausschüsse verweisen. Da sich die Länder in der Sache weitgehend einig sind, könnte der Bundesrat die Gesetzesnovelle im Herbst verabschieden. Der Entwurf geht dann zunächst an die Bundesregierung. Sie nimmt innerhalb von sechs Wochen Stellung und leitet ihn dann dem Bundestag zu. Dort könnten die Regierungsfraktionen zwar auf Zeit spielen, etwa mit der Begründung, man wolle den Entwurf der Bundesregierung abwarten und dann beide gemeinsam behandeln. Allerdings wird im Herbst der Druck der Öffentlichkeit deutlich zunehmen, vor der nächsten Anbausaison eine Opt-out-Regelung zu verabschieden.