Der österreichische Nationalrat hat ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz verabschiedet. Es regelt, zusammen mit einer ebenfalls beschlossenen Novelle des Gentechnikgesetzes, wie in Österreich künftig Anbauverbote gemäß der Opt-out-Regelung der EU erlassen werden sollen.
Anders als in Deutschland sind in Österreich die Bundesländer für Anbauverbote zuständig. Damit es zu bundeseinheitlichen Regelungen kommt, haben die Österreicher nun einen „Beirat zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge“ im Gesetz verankert, im dem drei Bundesministerien und Vertreter der neun Bundesländer sitzen. Auch das Umweltbundesamt oder die ARGE Gentechnikfrei gehören dem Gremium an, allerdings ohne Stimmrecht. Gleichzeitig verpflichtet das Rahmengesetz die Bundesländer dazu, entsprechende Verbotsgesetze auf Landeseben zu erlassen. Zudem kann der Bund mit Zustimmung des Beirats den Anbau für ganz Österreich verbieten, wenn die dafür angeführten Gründe „für das gesamte Bundesgebiet zutreffen.“ „Österreichs Felder bleiben gentechnikfrei. Das ist ein großer Erfolg – sowohl für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten als auch für unsere Landwirtschaft.“, erklärte Bundesagrarminister Andrä Rupprechter.
Die ARGE Gentechnik-frei lobte Österreich als erstes EU-Mitgliedsland, das eine derartige Regelung erfolgreich verabschiedet habe. „Das Gesetz schafft klare Rahmenbedingungen und sichert damit die Möglichkeit, im nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern eine wirkungsvolle und rechtlich abgesicherte Vorgangsweise zur langfristigen Gewährleistung der Gentechnik-Freiheit auf Österreichs Feldern zu verankern,“ erklärte Markus Schörpf, Obmann der ARGE Gentechnik-frei. Auch die österreichischen Bio-Bauern freuten sich: “Das Gesetzespaket ist ein wichtiger Schritt, um die Gentechnik-Freiheit in der österreichischen Landwirtschaft langfristig abzusichern”, sagte Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann.