Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat dem Schweizer Konzern Syngenta ein Patent erteilt, das sich auf die Verwendung von Paprika „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie“ erstreckt (EP 2 166 833 B1). Das meldete die internationale Koalition Kein Patent auf Saatgut!. Nach ihren Angaben beansprucht Syngenta auch die Pflanzen, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut. Die Pflanze wurde ohne gentechnische Hilfe konventionell so gezüchtet, dass sie keine Samen mehr enthält.
Die europäischen Patentgesetze verbieten solche Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Doch darum hat sich das europäische Patentamt noch nie nicht gekümmert. Die Bundesregierung hat diesen laufenden Gesetzesbruch bisher toleriert. Denn ihre Vertreter sitzen – wie die anderer europäischer Länder – in dieser Hinsicht tatenlos im Verwaltungsrat des EPA, der die politische Kontrollinstanz des Amtes darstellt. „Der Verwaltungsrat des EPA kann darüber entscheiden, wie diese Verbote ausgelegt werden, so dass sie tatsächlich wirksam sind und die Patentierung konventioneller Züchtung gestoppt wird“, argumentiert Christoph Then für die Koalition Kein Patent auf Saatgut!. Er fordert die Bundesregierung auf, nun endlich zu handeln: „Schritt für Schritt übernehmen die Saatgutkonzerne die Kontrolle über unsere Nahrungsmittel. Auf jeden Fall kann Syngenta Andere daran hindern, diese Paprika anzubauen, zu ernten, als Nahrungsmittel zu verkaufen oder für die weitere Züchtung zu nutzen, wenn die Firma das will.“
Der Geschäftsführer des Bio-Dachverbandes BÖLW, Peter Röhrig, wies darauf hin, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet habe, sich für ein europaweites Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere einsetzen. „Aktiv geworden sind bisher weder Justizminister Heiko Maas noch Landwirtschaftsminister Christian Schmidt. Die Bundesregierung muss jetzt energisch auf die EU-Kommission zugehen und eine Novellierung der EU-Bio-Patentrichtlinie einfordern“, sagte Röhrig und fügte hinzu: „Das Paprika-Patent verstößt gegen Patentrecht und behindert Innovation in der Pflanzenzucht. Züchter und Landwirte brauchen den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen. Das bestehende Sortenschutzrecht reicht völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieser Arbeit steckt.“.
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Widerspruch einlegen bis ihnen schwarz vor Augen wird! Das Patent anfechten! Auch in der Natur gibt es Kernlose Paprika – die enthalten dann meist eine bereits ausgebildete kleine Pflanze im Inneren. Also ist diese Paprika-Züchtung nicht Petentwürdig!