EPA: Es werden weniger Patente auf Nutzpflanzen angemeldet

Die Zahl der beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereichten Anmeldungen von Patenten auf Nutzpflanzen gehen zurück. Bei den Tieren hingegen werden zunehmend mehr Patentanträge eingereicht. Die Zahl der erteilten Patente bei den Pflanzen stagniert. Das geht aus dem zweiten Bericht über Bio-Patente der Bundesregierung hervor.

Der Bericht betrachtet die Entwicklung in den Jahren 2014 und 2015. Dabei ist zu beachten, dass Patentanmeldungen erst 18 Monate, nachdem sie beim Patentamt eingereicht wurden, veröffentlicht werden und damit in die Statistik eingehen. Die Zahl der Anmeldungen spiegelt also eher den Trend der Jahre 2012 und 2013 wieder und sagt wenig über aktuelle Entwicklungen aus.

Bei den erteilten Patenten für Nutzpflanzen blieben die Zahlen von 2013 bis 2015 mit 158, 141 und 160 stabil, bei den Tieren lässt sich mit 62, 71, und 94 ein Trend nach oben feststellen. Der Bericht differenziert noch zwischen Patenten, bei denen es um gentechnisch veränderte Organismen (GVO) geht und solche, bei denen GVO keine Rolle spielen, es sich also um konventionelle Züchtung handeln dürfte. So erteilte das EPA im Beobachtungszeitraum 2014/2015 insgesamt 40 Patente auf Pflanzen ohne GVO-Hintergrund, bei den Tieren waren es 85. Allerdings hält die Bundesregierung davon nur 20 Pflanzen- und ein Tierpatent für „beobachtungswürdig“, weil „die Möglichkeit eines Patentierungsverbots gemäß Patentgesetz besteht.“

Ausführlich setzt sich der Bericht mit der Rechtslage und mit dem Beschluss der Großen Beschwerdekammer des EPA von 2015 auseinander, in dem diese Patente für Pflanzen und Tiere bejahte, die im Wesentlichen durch biologische Verfahren erzeugt wurden. Aktueller Stand der Debatte innerhalb der EU ist laut Bericht, dass die EU-Kommission im 4. Quartal 2016 eine Klarstellung (clarifying notice) veröffentlichen will, „in der die Intention des europäischen Gesetzgebers im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Produkten im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren erläutert werden soll.“. Die Bundesregierung schrieb, sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Klarstellung so formuliert wird, „dass keine Patente auf Pflanzen und Tiere als Produkte im Wesentlichen biologischer Verfahren erteilt werden können.“ Das lässt darauf schließen, dass diese Position innerhalb der Mitgliedsstaaten und der Kommission keineswegs selbstverständlich ist.