Offener Brief: Umweltministerin soll sich gegen Gene Drive einsetzen

Mehrere gentechnikkritische Verbände und Organisationen haben Bundesumweltministerin Barbara Hendricks aufgefordert, sich gegen eine unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen einzusetzen. Gelegenheit dazu hat die Ministerin, wenn sich im Dezember 2016 in Mexiko die Vertragsstaaten der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) treffen. Dort steht das Thema unter dem Punkt Synthetische Biologie auf der Tagesordnung.

In ihrem Schreiben an die Ministerin wiesen die Verbände darauf hin, dass bereits mehrere Beispiele für die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Umwelt dokumentiert sein: Baumwolle in Mexiko, Raps in Nordamerika, Japan, Australien und der Schweiz sowie Gräser in den USA. Darüber hinaus wurden wiederholt Transgene in regionalen oder ursprünglichen Sorten gefunden, so zum Beispiel in mexikanischem Mais und in Reis aus China.“

Aufgrund geplanter Freisetzungen gentechnisch veränderter Bäume, Fische und Insekten sowie durch die synthetische Biologie und das sogenannte Gene-Editing sei es wahrscheinlich, dass sich in naher Zukunft weitere GVO unkontrolliert ausbreiten würden. Besondere Sorge macht den Verbänden die Diskussion über den Einsatz so genannter Gene Drives. „Diese verändern nicht nur die Erbinformation, sondern auch die Häufigkeit der Vererbung, so dass sich die im Labor eingebaute DNA erheblich schneller in betroffenen Populationen ausbreiten kann, als das natürlicherweise der Fall wäre.“

Die Verbände weisen daraufhin, dass Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Cartagena-Protokolls dazu verpflichtet habe, die biologische Vielfalt vor einer GVO zu schützen. Außerdem könne das Vorsorgeprinzip nur umgesetzt werden, „wenn gentechnisch veränderte Organismen im Notfall auch wieder aus der Umwelt entfernt werden können. Das aber ist oft unmöglich, sobald sich die Organismen z.B. in natürlichen Populationen verbreitet haben.“ Deshalb fordern die Verbände „insbesondere ein Verbot der Freisetzung, des Imports und des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, wenn sich diese in natürlichen Populationen auskreuzen und ausbreiten können.“