EU-Kommission erteilt Patenten auf Leben eine Abfuhr

Die EU-Kommission hat erklärt, dass sie Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“ zur Züchtung für nicht patentierbar hält. Damit hat die Kommission deutlich Stellung gegen die Praxis des Europäischen Patentamtes (EPA) bezogen, das solche Patente bisher erteilt hat. Vorausgegangen war dem ein Beschluss des Europäischen Parlaments, das im Dezember 2015 die Kommission aufgefordert hatte, ihre Haltung darzulegen.

In Artikel 4 der EU-Richtlinie 98/44 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen heißt es: „1) Nicht patentierbar sind a) Pflanzensorten und Tierrassen, b) im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“. Dieser Passus wurde in das Europäische Patentübereinkommen übernommen. Das EPA legt ihn allerdings auf eine Art und Weise aus, die dennoch Patente auf konventionelle Pflanzen und Tiere erlaubt. Dieser Auslegung erteilt die Kommission eine Absage, indem sie ausführlich auf die Diskussionen bei der Erarbeitung der Richtlinie eingeht und deutlich macht, dass es damals der Wille des europäischen Gesetzgebers war, solche Patente weitestgehend zu unterbinden.

„Dies ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft, die seit vielen Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere kämpft“, freute sich Christoph Then, Koordinator des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“ Doch sei die Stellungnahme der EU-Kommission rechtlich nicht bindend. „Daher ist es jetzt die Aufgabe der europäischen Regierungen, das EPA einer wirksamen politischen Kontrolle zu unterwerfen.“ Denn kontrolliert wird das EPA als unabhängige europäische Einrichtung von einem Verwaltungsrat, in dem alle EU-Mitglieder (sowie die anderen beteiligten europäischen Staaten) vertreten sind.