EPA patentiert Braugerste und Bier

Das Europäische Patentamt (EPA) hat dem dänischen Brauereikonzern Carlsberg Patente auf drei Gerstensorten sowie das daraus gebraute Bier erteilt. Zahlreiche Organisationen haben in einem offenen Brief Carlsberg aufgefordert, das Patent zurückzuziehen. Das lehnte die Brauerei ab.

Zwei der drei erteilten Patente basieren nach Angaben der NGOs auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste (EP2384110 und EP2373154). Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Für das dritte Patent (EP2575433) kombinierte Carlsberg die Eigenschaften dieser Gerste durch weitere Züchtung. Jedes der Patente umfasst die Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierten Getränke.

„Auf Bier und Braugerste darf es keine Patente geben. Das Züchten von Pflanzen und das Bierbrauen beruhen auf jahrhundertealter Tradition,“ sagt Christoph Then, Koordinator des Bündnisses No patents on seeds! In seinem Brief fordert das Bündnis Carlsberg auf, das Patent zurückzuziehen. Es sei ein grober Verstoße gegen europäisches Recht.

Carlsberg lehnte dies ab und schrieb zurück, die Gerste sei aufgrund der im Verfahren eingesetzten Techniken patentierbar. Sie erlaubten, Fremdaromen im Bier zu vermeiden und energieeffizienter zu brauen. Zudem betrachte man geistige Eigentumsrechte als fundamentale Bedingung für Wachstum und Innovation. Von der patentierten Gerste würden so kleine Mengen angebaut, dass dies den europäische Gerstenmarkt nicht beeinflusse.

Carlsberg ist nach der Fusion von Anheuser-Busch und SAB Miller der drittgrößter Bierkonzern der Welt (zweiter ist Heineken). Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass die Gerste von Carlsberg und Heineken entwickelt wurde. Zu Carlsberg zählen die Marken Carlsberg und Tuborg sowie in Deutschland Astra, Holsten und Hannen Alt. Heineken gehört die Hälfte bekannter deutscher Biermarken wie Paulaner, Hacker-Pschorr und Kulmbacher.