Der Europäisch Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Entscheidungen die Auskunftsansprüche von Bürgern und Initiativen deutlich gestärkt. Die Richter setzten Pestizide, weil sie versprüht werden, mit Emissionen in die Umwelt gleich. Deshalb würden die gleichen auf dem Umwelt – Übereinkommen von Århus beruhenden Auskunftsansprüche bestehen.
Greenpeace und das Pestizid Aktionsnetzwerk PAN hatten, unterstützt von Schweden, gegen die Europäische Kommission geklagt, weil diese Unterlagen zur Glyphosatbewertung nicht herausrücken wollte. Konkret hatten die Umweltschützer Einsicht in Berichte und Studien aus dem Verfahren für die erstmalige Genehmigung von Glyphosat beantragt. Dies hatten die Kommission und die Bundesrepublik Deutschland (von deren Behörden der Erstbericht stammte) bereits 2011 abgelehnt. Im zweiten Verfahren ging es um die Forderung einer niederländischen Stiftung zum Schutz der Bienen nach Einsicht in Unterlagen zur Genehmigung des Bayer-Pestizids Imidacloprid.
In beiden Entscheidungen machte der EuGH deutlich, dass „das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt unter den Begriff Emissionen in die Umwelt“ falle. Deshalb seien „Angaben über Art, Zusammensetzung, Menge, Zeitpunkt und Ort der Emissionen in die Umwelt dieser Produkte sowie die Daten über die mehr oder weniger langfristigen Auswirkungen dieser Emissionen auf die Umwelt, insbesondere Informationen über die Rückstände in der Umwelt nach der Anwendung des betreffenden Produkts und Studien zur Messung der Stoffdrift“ als Informationen über Emissionen in die Umwelt zu betrachten.
Zur Zulassung eines Pestizids stellten die EuGH-Richter fest, dass der Zugang zu Umweltinformationen „insbesondere eine wirksamere Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess fördern soll.“ Der Zugang sei notwendig, damit die Öffentlichkeit sich vergewissern könne, dass die Entscheidungen der in Umweltfragen zuständigen Behörden begründet seien. Dies verstärke die Verpflichtung der zuständigen Stellen, „beim Erlass von Entscheidungen Rechenschaft abzulegen, um die öffentliche Meinung zu sensibilisieren und deren Zustimmung zu den erlassenen Entscheidungen zu erhalten.“
Einschränkungen sehen die Richter weiterhin dann, wenn durch die Information „der Schutz der geschäftlichen Interessen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person beeinträchtigt würde.“ Dennoch feiern Umweltschützer das Urteil als Sieg für mehr Transparenz. „Damit hat das Gericht den Schutz von Umwelt und Gesundheit als wichtiger anerkannt als die angeblichen Geschäftsinteressen der Chemiebranche“, sagte Christiane Huxdorff, Pestizid-Expertin bei Greenpeace. Der Bayer-Konzern erklärte, er unterstütze die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgelegten Grundsätze, aber vertrauliche Daten wie die Zusammensetzung und Herstellungsprozesse von Produkten bei öffentlichen Zugangsanforderungen müssten geschützt bleiben.