Gentechnik-Gesetz: SPD drückt im Bundestag auf die Bremse

Die Bundesregierung hat trotz der Kritik aus den Bundesländern ihren Entwurf für eine Änderung des Gentechnikgesetzes in den Bundestag eingebracht. Festgelegt werden soll darin das Prozedere, nach dem in Deutschland nationale Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen erlassen werden können. Nun hat die SPD-Bundestagsfraktion Diskussionsbedarf angemeldet und will den Entwurf – dem die SPD-Minister in der Bundesregierung zugestimmt haben – in wesentlichen Punkten ändern.

„Die Regelung muss unkompliziert und unbürokratischer gestaltet werden und die Bundesländer entlasten“, formulierten die zuständigen SPD-Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß und Matthias Miersch ihr Kernanliegen. Deshalb wollen sie das vorgesehene Abstimmungsverfahren auf Umwelt- und Landwirtschaftsministerium begrenzen. Bisher muss laut Entwurf für ein Verbot Einvernehmen zwischen sechs Ministerien hergestellt werden. Außerdem soll sich der Bund stärker einbringen, wenn es darum geht, die juristischen Begründungen für die Anbauverbote zu erarbeiten. „Weitere Änderungen sind notwendig, um die Saatgutreinheit nicht zu gefährden und neue Gentechnik-Technologien im Sinne des Vorsorgeprinzips zu regulieren“, heißt es in der Mitteilung der Fraktion. Und abschließend: „Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form für die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig.“

Das verspricht Spannung für den weiteren Gesetzgebungsprozess: Nach der 1. Lesung letzten Freitag im Bundestag und der Stellungnahme des Bundesrats am 16. Dezember lädt der Agrarausschuss des Bundestages für den 16. Januar 2017 zu einer öffentlichen Anhörung ein. Die zweite Lesung im Bundestag soll dann voraussichtlich im Februar folgen. Dabei dürfte dann auch der Gesetzentwurf des Bundesrats zum Gentechnikgesetz beraten werden, den die Länder bereits im Herbst 2015 beschlossen hatten. Die grüne Bundestagsfraktion hat ihn als Antrag in die Beratungen eingebracht.