Die Bundesländer haben die vom Kabinett beschlossene Änderung des Gentechnikgesetzes abgelehnt und dem Bundestag nahegelegt, bei seinen Beratungen nachzubessern. Da der Bundesrat dem endgültigen Gesetz abschließend zustimmen muss, dürfte der Entwurf in seiner derzeitigen Form damit gescheitert sein.
In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat „enttäuscht über den vorgelegten Gesetzentwurf“. Er erinnerte an „die konstruktiven Bund-Länder-Gespräche zur Kompromissfindung“ im Frühjahr 2016. „Gemessen daran läuft der vorliegende Entwurf der erzielten Verständigung in ganz wesentlichen Punkten zuwider“, schreibt die Länderkammer und „hält eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs deshalb für dringend geboten.“ Anschließend listet der Bundesrat auf zehn Seiten konkrete Änderungsvorschläge mit Begründung auf.
Stellung nimmt der Bundesrat auch zu dem Versuch der Bundesregierung, in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf neuartige gentechnische Züchtungsverfahren quasi im Vorbeigehen zu regeln. Er teile „die dargelegte Auffassung der Bundesregierung zu den neuen Gentechniken nicht. Er hält es auch nicht für sachgerecht, in die Begründung zum Gesetzentwurf Auslegungsvorgaben zu den neuen Gentechniken aufzunehmen, die keinerlei Bezug zum Regelungsteil des Entwurfs haben“, schreibt der Bundesrat. Statt dessen sollten, solange es keine europäische Entscheidung darüber gibt, „alle Organismen, die mit Hilfe der neuen Gentechniken erzeugt werden, zunächst dem Gentechnikgesetz unterfallen.“
Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte den Beschluss des Bundesrates: „Die Bundesländer haben die Sorgen zehntausender gentechnikfrei wirtschaftender Landwirte, Hersteller und Händler aufgegriffen. Mit den Verbesserungen, die der Bundesrat eingefordert hat, würde das Gentechnik-Gesetz deutlich besser. Dem Länder-Appell muss der Bundestag jetzt nachkommen“, sagte der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte schon bei der ersten Lesung Anfang Dezember Nachbesserungsbedarf angemeldet. Nächster Termin ist jetzt der 16. Januar 2017. Da lädt der Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung ein.