Zulassung korrekt: EU-Gericht hat keine Bedenken gegen Gen-Soja

Das Europäische Gericht hat eine Klage mehrerer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegen die Zulassung der Gentechnik-Sojabohne Intacta der Firma Monsanto zurückgewiesen. Die NGOs hatten bemängelt, dass die Risikoabschätzung der Gentech-Bohne durch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA, auf der die Zulassung basierte, lückenhaft gewesen sei. Nach Auffassung des Gerichts jedoch wurde die Bohne entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf ihre Risiken geprüft. Es sei den Klägern nicht gelungen „die Feststellungen der Kommission zu entkräften“, schrieb das Gericht.

Gegenstand des Verfahrens war die Gentech-Sojabohne Intacta von Monsanto, die 2012 von der EU-Kommission für die Einfuhr als Lebens- und Futtermittel zugelassen worden war. Die Pflanze produziert als Insektengift ein sogenanntes Bt-Toxin und ist gleichzeitig unempfindlich gegenüber dem Herbizid Glyphosat. Testbiotech, das Europäische Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen (ENSSER) und der Verein Sambucus legten bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Zulassung ein, die Kommission lehnte die Beschwerde als unbegründet ab. Vor dem Europäischen Gericht verlangten die drei Organisationen daraufhin, diese Ablehnung der Kommission für nichtig zu erklären.

Es war das erste Mal, dass das Gericht eine Klage von NGOs gegen eine Importzulassung von Gentechnik-Pflanzen verhandelt hat. Die Klage an sich sei zulässig, schrieb das Gericht und wies das Ansinnen der Gegenseite zurück, die rechtliche Überprüfung „müsse stark begrenzt werden und sich auf offensichtliche Beurteilungsfehler beschränken, die von Nicht-Wissenschaftlern leicht entdeckt werden könnten“. Nach Ansicht des Gerichts reicht es aus, wenn Organisationen Tatsachen und Beweise vorbringen, „die erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassungserteilung begründen können.“ Doch es sei den Klägern nicht gelungen „Zweifel zu wecken, mit denen die Feststellungen der Kommission entkräftet werden könnten , wonach

  • 1) sich die Zusammensetzung der genetisch veränderten Sojabohnen und die der herkömmlichen Sojabohnen nicht erheblich unterschieden, und zwar weder in statistischer noch in biologischer Hinsicht,
  • 2) die mögliche Toxizität der genetisch veränderten Sojabohnen angemessen bewertet worden sei und
  • 3) das von genetisch veränderten Sojabohnen ausgehende Allergierisiko angemessen bewertet worden sei.“

„Tatsächlich ist die Risikoprüfung der EFSA lückenhaft. So wurden beispielsweise die Wechselwirkungen zwischen den Rückständen von Glyphosat und den in den Pflanzen gebildeten Insektengiften nicht untersucht“, kommentierte Christoph Then für Testbiotech das Urteil. „Wir werden in der Sache nicht locker lassen, auch wenn das Gericht jetzt anders entschieden hat. Zugleich werden wir die Entscheidung des Gerichts in Ruhe analysieren.“