Einspruch gegen Patente auf Bier eingelegt

Mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben Einspruch gegen europäische Patente eingereicht, die den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken gehören. Das Europäische Patentamt hatte ihnen diese Patente im vergangenen Jahr zugesprochen. Die zwei Patente, gegen die sich der Einspruch richtet, basieren nach Angaben der NGOs auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste (EP2384110 und EP2373154). Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen.. Jedes der Patente umfasst die Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierten Getränke. Gegen ein drittes Patent (EP2575433), für das Carlsberg die Eigenschaften dieser Gerste durch weitere Züchtung kombinierte, ist ein Einspruch geplant.

Das europäische Patentrecht verbietet Patente auf Pflanzensorten sowie auf konventionelle Züchtung. „Diese Patente sind nicht erfinderisch, sie beruhen vielmehr auf einem Missbrauch des Patentrechts und müssen deswegen widerrufen werden“, erklärte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Seiner Meinung nach versuchen Carlsberg und Heineken mit den Patenten, ihre Marktmacht auf Kosten von Verbrauchern, Landwirten und andere Brauereien auszuweiten.

Carlsberg ist nach der Fusion von Anheuser-Busch und SAB Miller der drittgrößter Bierkonzern der Welt, Heineken liegt auf Platz zwei. Zu Carlsberg zählen die Marken Carlsberg und Tuborg sowie in Deutschland Astra, Holsten und Hannen Alt. Heineken gehört die Hälfte bekannter deutscher Biermarken wie Paulaner, Hacker-Pschorr und Kulmbacher.