Der umstrittene Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zum Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist endgülig gescheitert. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Union konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Bio- und Umweltverbände zeigten sich erleichtert. „Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz“, kommentierte der Bio-Dachverband BÖLW.
2015 hat die EU es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, den Anbau von GVO zu verbieten, auch wenn diese in der EU zugelassen sind – wie etwa der GVO-Mais MON 810. Diese so genannte Opt-out-Regelung will die Bundesregierung seit inzwischen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Schon der erste Entwurf des Ministers stieß auf massive Kritik nicht nur von Bio- und Umweltverbänden. Auch die Bundesländer legten einen eigenen Vorschlag vor – und handelten im Frühjahr 2016 mit Minister Schmidt einen Kompromiss aus. Doch im Oktober 2016 legte Schmidt einen Gesetzentwurf vor, der die Absprache mit den Bundesländern missachtete. Diesen Entwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion nun für gescheitert erklärt. Mit den CDU-Agrarpolitikern habe man gute Kompromisse erarbeitet, allerdings hätten die Forschungspolitiker in der Unionsfraktion ihr Veto eingelegt, erzählte die zuständige SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß der Nachrichtenagentur Reuters: „Ohne Änderungen war das für uns nicht tragbar.“
Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ), lobte die SPD dafür, das sie „diesen verkorksten und hochbürokratischen Gesetzesvorschlag abgelehnt hat.“ Denn damit „wäre die schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion vorprogrammiert gewesen.“
„Bundesforschungsminiserin Wanka und Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt wollten mit Rückendeckung von Bundeskanzlerin Merkel ihre gentechnikfreundliche Linie durchsetzen“, erklärte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, wunderte sich nicht darüber, dass der Entwurf scheiterte. „Schließlich wollte Schmidt nicht nur Anbauverbote durch komplizierte Abstimmungsregeln faktisch unmöglich machen, sondern mit dem Gesetz nebenbei neuartige Gentechnik-Konstrukte auf den Acker bringen, bevor die EU diese rechtlich bewertet hat.“ Löwenstein sieht die nächste Bundesregierung „in der Verantwortung, ein Gesetz zu liefern, das die Gentechnikfreiheit auf dem Acker sichert und damit Verbraucher vor Risiken und teureren Lebensmitteln schützt.“
Leider sieht es nach aktuellen Umfragen für die Parteien, die gegen Gentechnik sind, schlecht aus. Mit einer schwarz-gelben Regierung wird es wohl kein nationales Verbot von GVO geben. Die Wählerinnen entscheiden…