Probeabstimmung: Keine Mehrheit für Glyphosat-Verlängerung

Die EU-Kommission hat heute bei ihrem Versuch, die Zulassung des Herbizids Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern, eine herbe Niederlage einstecken müssen. Im Ständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten zeigte sich, dass es für diesen Vorschlag keine qualifizierte Mehrheit geben würde. Daraufhin verzichtete die Kommission auf die geplante Abstimmung. Ein Sprecher teilte mit, man werde weiter mit den Mitgliedsstaaten an einer Lösung arbeiten, die eine größtmögliche Zustimmung finden soll.

Wie diese aussehen könnte, hat das EU-Parlament gestern skizziert. Es nahm mit 355 Stimmen (bei 204 Gegenstimmen und 111 Enthaltungen) eine Entschließung an, die ein schrittweises Verbot binnen fünf Jahren vorschlägt. Zunächst soll der Einsatz im Privathaushalt verboten werden, dann auf Spielplätzen und in öffentlichen Parks. Als nächstes würde das Parlament verbieten, Äcker noch kurz vor der Ernte mit dem Herbizid zu besprühen. Die lange Übergangszeit soll Landwirten die Chance geben, ihren Betrieb auf nachhaltigere Alternativen umzustellen. Ein Verbot ab 2020, wie es der Umweltausschuss des Parlaments gefordert hatte, fand keine Mehrheit. Rechtlich hat der Beschluss des Parlaments allerdings keine Bedeutung.

Der Informationsdienst Gentechnik schreibt, dass die Kommission schon bei den Mitgliedsstaaten sondiere, ob diese sich eine Verlängerung um fünf bis sieben Jahre vorstellen könnten. Demnach könnten sich die größten Glyphosatgegner Frankreich und Italien eine befristete Verlängerung womöglich vorstellen – wenn danach endgültig Schluss ist. Das allerdings hat die Kommisison bisher nicht zugestanden.

Das Portal Politico vermeldete das Ergebnis der nicht stattgefundenen Abstimmung. Demnach hätten sich im Ständigen Ausschuß 16 Staaten für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien Tschechien, Ungarn und Zypern. Deutschland und Portugal enthielten sich der Stimme. Belgien, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Malta, Österreich, Schweden und Slowenien lehnten den Vorschlag ab. Für eine qualifizierte Mehrheit wären 55 Prozent der EU-Länder, also 16 von 28 Staaten notwendig. Diese müssten gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union vertreten. An diesem zweiten Kriterium scheiterte die Kommission.