Indisches Gericht erklärt Monsanto-Patent für unwirksam

Das von der indischen Patentbehörde gewährte Monsanto-Patent für gentechnisch veränderte Bt-Baumwolle ist rechtswidrig. Das entschied das oberste Gericht in der indischen Hauptstadt New Delhi. Der Gentechnikkonzern Monsanto hat dagegen Berufung eingelegt.

Der Fall: Monsanto hatte für seine Bt-Baumwolle ein indisches Patent erhalten und auf dessen Basis dem indischen Züchtungsunternehmen Nuziveedu Bt-Saatgut verkauft, damit dieses die Bt-Eigenschaft in seine eigenen Baumwollsorten einkreuzen konnte. Für den Verkauf der so gezüchteten Bt-Sorten verlangte Monsanto Lizenzgebühren von Nuziveedu. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung und zweifelte die Rechtmäßigkeit des Patents an, worauf hin es zum Prozess kam und der High Court dem Lizenznehmer Recht gab.

Das indische Patentgesetz regelt in seinem Artikel 3, dass Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden können. Dies gilt auch für Saatgut, einzelne Sorten und Arten sowie die wesentlichen biologischen Prozesse bei der Züchtung und Vermehrung. Erlaubt sind Patente lediglich für gentechnisch veränderte Mikroorganismen. Bei Bt-Pflanzen wird den Pflanzen Erbgut eines Bodenbakteriums eingebaut, damit sie dessen Bt-Toxine herstellen und sich damit gegen Schädlinge wehren können. Mit Verweis auf das Bodenbakterium hatte Monsanto ein indisches Patent für seine Bt-Baumwolle bekommen, das nach Meinung des Konzerns auch für alle Pflanzen mit dieser Bt-Eigenschaft im Erbgut gelte. Nach Auffassung der Richter ist jedoch der entscheidende Vorgang der biologische Prozess der Vermehrung, ohne den es kein Saatgut gebe und das geänderte Erbgut nutzlos sei. Und dieser Prozess dürfe nicht patentiert werden.

Das Gericht argumentierte auch, Monsanto könne seine Bt-Pflanzen offiziell als eigene Sorte registrieren lassen und dann – vergleichbar dem deutschen Sortenschutzgesetz – Lizenzgebühren verlangen. Allerdings erlaubt das indische Sortenrecht Züchtern und Landwirten, mit dem Saatgut weiter zu züchten und eigene Sorten zu entwickeln, so wie Nuziveedu das gemacht hatte. Nur mit einem Patent könnte Monsanto das verbieten oder durch Gebühren von der züchterischen Leistung Nuziveedus profitieren.

Das Urteil des Delhi High Court wurde in der indischen Presse einhellig als massiver Schlag gegen Monsanto und andere Gentechnik-Konzerne kommentiert. Die Saatgut-Aktivistin Vandana Shiva bezeichnete die Entscheidung als „Sieg für die Saatgutfreiheit“. Gentechnik-Befürworter warnten, dass Indien damit den Anschluss an die biotechnologische Entwicklung verliere. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Der High Court hatte wegen der Bedeutung des Falls ausdrücklich die Berufung beim obersten indischen Gericht, dem Supreme Court, zugelassen. Dieser wird Mitte Juli die Parteien anhören, hat es aber abgelehnt, die Entscheidung des High Courts bis dahin auszusetzen. Im Moment sind die Patente damit außer Kraft gesetzt.

Ausführlich beschrieben haben den Fall unter anderem The Wire India und iam media.