Die EU-Pestizidzulassung muss transparenter werden

Nach der EU-Kommission hat nun auch das Europäische Parlament seine Position zu einer Reform des Genehmigungsverfahrens für Pestizide vorgelegt. Die Abgeordneten wollen deutlich mehr Transparenz und einen geringeren Einfluss der Industrie.

Das Europäische Parlament hatte nach der Diskussion um die erneute Zulassung von Glyphosat und dem Bekanntwerden der Monsanto Papers im Febraur 2018 einen Sonderausschuß eingerichtet. Er sollte das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide analysieren und Verbesserungen vorschlagen. Das Ergebnis der Arbeit fassten die beiden Berichterstatter, Nobert Lins von der CDU und Bart Staes von den Grünen, in einem Bericht zusammen. Er soll am 6. Dezember vom Ausschuss verabschiedet und danach vom Plenum des Parlaments beschlossen werden.

Die beiden Berichterstatter fordern, dass alle Studien von Seiten der Industrie während eines Zulassungsverfahrens öffentlich und in einer benutzerfreundlichen Form zugänglich sein müssen. Außerdem müssten unabhängige wissenschaftliche Studien zukünftig das gleiche Gewicht erhalten wie Studien, die von der Industrie in Auftrag gegeben worden sind. Die Berichterstatter schlagen auch vor, dass künftig die EU-Kommission bestimmt, welcher Mitgliedstaat das Dossier für einen Wirkstoff erarbeitet. Bisher ist es automatisch das Land, in dem die Hersteller ihren Zulassungsantrag eingereicht haben. Wiederzulassungsverfahren – wie bie Glyphosat – dürfe nicht mehr, wie bisher, der Staat betreuen, der schon die Erstzulassung bearbeitet habe. Darüber hinaus verlangten die beiden EU-Abgeordneten ein wirksameres Monitoring von Substanzen nach ihrer Zulassung.

Die EU-Komission hatte bereits im April 2018 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem sie die Risikobewertung durch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA in allen Bereichen des Lebensmittelrechts- nicht nur bei der Pestizidzulassung – transparenter machen will. Er sieht ein Unionsregister für alle Studien vor, die Unternehmen für Zulassungen im Lebensmittelbereich einreichen. Die Studien sollen auch veröffentlicht werden, allerdings müssten dabei vertrauliche Informationen und personenbezogener Daten geschützt werden, schreibt die Kommission. Der Vorschlag enthalte viele positive Ansätze, lobt der Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden, einer der Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative Stop Glyphosat. Doch könnten unklare Formulierungen im Gesetzestext zu missverständlichen Interpretationen führen, warnt Burtscher-Schaden: „Der Teufel steckt im Detail.“ Stop Glyphosat hat deshalb an die EU-Mitgliedsstaaten und das Parlament appelliert, die Vorschläge der Kommission nicht zu verwässern, sondern nachzuschärfen.

Eine sinnvolle Regelung aus Sicht der Umweltverbände wäre es, den Verbänden das Recht einzuräumen, Pestizid-Zulassungen der EU-Kommission vor den europäischen Gerichten überprüfen zu lassen. Vergangene Woche hatte das Europäische Gericht in erster Instanz eine Klage des Vereins Mellifera zurückgewiesen, der eine solche Überprüfung der Glyphosatzulassung unter Berufung auf die Konvention von Aarhus und das darin verankerte Klagerecht der Umweltverbände verlangt hatte (Az. T12/17).