Bayer/Monsanto-Prozess: Weniger Strafe – aber das Urteil bleibt

Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos hat den Spruch der Jury im Fall Johnson vs. Monsanto bestätigt. Damit ist das Spritzmittel Roundup schuld an der Krebserkrankung des Schulgärtners Dewayne Johnson. Die Richterin ließ auch die Feststellung der Jury gelten, dass Monsanto von der Krebsgefahr gewusst und diese verheimlicht habe. Lediglich die damit verbundene Strafzahlung war ihr zu hoch und wurde kräftig reduziert.

Statt bisher 250 Millionen Euro muss der Monsanto-Eigentümer Bayer nur noch 68 Millionen Euro zahlen. Die eine Hälfte davon zählt als persönlicher Schadenersatz für den krebskranken Dewayne Johnson, die andere Hälfte als Strafe für das Verheimlichen der Krebsgefahr. Bayer hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Denn trotz der verringerten Zahlung ist der Konzern mit seinem Hauptanliegen gescheitert. Er hatte verlangt, dass die Richterin den Spruch der Jury in Bausch und Bogen als rechtswidrig einkassiert. Der Aktienmarkt reagierte auf das Scheitern Bayers sofort. Der Kurs der Aktie sank gestern um zehn Prozent.

Die Klage sei „ein sehr großes Risiko“, dass noch nicht eingepreist sei, sagte ein Börsenhändler gegenüber der Frankfurter Allgemeinen: „Die Ungewissheit über den Ausgang der Glyphosat-Streitigkeiten dürfte den Aktienkurs noch Monate belasten“. Es könnte sogar Jahre dauern, wenn Bayer nicht zu einem Vergleich bereit ist und der Fall bis vor das Oberste Gericht geht. Der Rechtsprofessor David Levine von der Universität von Kalifornien sagte der Nachrichtenagentur AP, die Entscheidung der Richterin sei nur ein frühes Teil in einem großen Rechts-Puzzle. Bayer werde erst dann einen Vergleich in Betracht ziehen, wenn sich genug Urteile gegen den Konzern aufgetürmt hätten. Die nächsten Verfahren stehen im Februar 2019 an.