Französisches Gericht verbietet Bayer-Pestizid mit Glyphosat

Das Herbizid Roundup Pro 360 von Bayer darf in Frankreich nicht mehr verkauft und angewandt werden. Das hat das Verwaltungsgericht der französischen Stadt Lyon entschieden. Die Zulassung des Unkrautvernichter durch die staatliche Behörde für Lebensmittelsicherheit ANSES im Jahr 2016 sei fehlerhaft gewesen, argumentierten die Richter. Bayer teilte mit, man halte die Entscheidung für falsch und prüfe rechtliche Optionen.

Die Richter schrieben, wissenschaftliche Studien und Tierversuche hätten gezeigt, dass Roundup Pro 360 aufgrund seiner Zusammensetzung giftiger als Glyphosat sei. Das Produkt sei möglicherweise krebserregend für Menschen und schädige die Umwelt. Deshalb verstoße die Zulassung durch ANSES gegen das Vorsorgeprinzip, wonach ein Stoff „nur dann zugelassen werden sollte, wenn kein ernsthafter Zweifel an seiner Sicherheit besteht“. Der Kläger, die gentechnikkritische Organisation CRIIGEN, sprach von einer „sehr wichtigen Entscheidung“, die grundsätzlich alle Roundup-Produkte in Frankreich betreffe. Roundup Pro 360 bestehe zu 40 Prozent aus Glyphosat und „Hilfsstoffen, die etwa 1.000 Mal giftiger sind als Glyphosat allein“, zitierte L’Usine Nouvelle das CRIIGEN-Mitglied Gilles-Eric Séralini. ANSES widersprach dem Vorwurf, das Risisko nicht richtig bewertet zu haben. Die Behörde wies darauf hin, dass sie 2016 die erste nationale Behörde gewesen sei, die für 126 glyphosat-haltige Produkte die Marktzulassung widerrufe habe. Diese Produkte hätten einen möglicherweise erbgutschädigenden Hilfsstoff enthalten.

Auch wenn die Gerichtsentscheidung nur ein einzelnes Bayer-Produkt betrifft, so hat sie doch Signalwirkung. Zwar hat die EU den Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre zugelassen. Allerdings ist es im Rahmen des EU-Pestizidrechts die Aufgabe der nationalen Genehmigungsbehörde, die gebrauchsfertigen Pestizidmischungen und damit deren Einsatz zuzulassen. Diese Mischungen bestehen aus dem Wirkstoff und zahlreichen Hilfsstoffen, die dessen Wirkung unterstützen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass es im Rahmen des Vorsorgeprinzips die Aufgabe der nationalen Zulassungsbehörde wäre, auch die Risiken zu bewerten, die von diesen Hilfsstoffen ausgehen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit damit befasst, glyphosathaltige Herbizide neu zuzulassen. Die meisten der 28 vorliegenden Zulassungsanträge betreffen unterschiedliche Roundup-Mischungen mit unterschiedlichen Hilfsstoffen. Ein Produkt mit dem Namen Roundup Pro 360 ist nicht darunter. Es könnte aber auch in Deutschland unter einer anderen Bezeichnung angeboten werden.