EU: Mehr Transparenz bei Pestiziden und GVO

Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA muss künftig alle Studien veröffentlichen, die von der Industrie für die Zulassung von Pestiziden oder gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) eingereicht wurden. Allerdinsg dü+rfen so manche Angaben geschwärzt werden. Das Europäische Parlament stimmte einem Kompromiss zu, auf den sich Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission im Februar geeinigt hatten.

Dieser sieht vor, dass nicht nur die eingereichten Studien zu veröffentlichen sind. Eine Datenbank, in die alle Forschungsvorhaben vorab einzutragen sind, soll verhindern, dass Antragsteller unliebsame Studien unter den Tisch fallen lassen. Auch müssten eien Reihe von Informationen öffentlich gemacht werden, „die es unabhängigen Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft möglich machen, Risikobewertungsprozesse zu verfolgen“,erläuterte der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling.

Geheim bleiben können Informationen, für die der Antragsteller nachweisen kann, dass sie „das Potential haben, seinen wirtschaftlichen Interessen erheblich zu schaden“, wie es in der Verodnung heißt. So dürfen Agrarkonzerne Informationen zu manipulierten DNA-Sequenzen zurückhalten, solange diese Sequenzinformationen nicht nötig sind, um die gentechnische Veränderung der Pflanze zu identifizieren, nachzuweisen oder zu quantifizieren. Auch Zuchtstrategien und –profile dürfen geheimgehalten werden. „Für die Beurteilung der Risiken ist es zwingend notwendig, dass genaue Daten darüber veröffentlicht werden, was genau in den jeweiligen Organismen gentechnisch verändert wurde. Es ist besorgniserregend, dass gerade der Zugang zu diesen Informationen in Zukunft erschwert werden kann“, kommentierte Christoph Then für Testbiotech die beschlossene Verordnung.

Sie ist das Ergebnis der Kritik an intransparenten Verfahren, starkem Lobbyeinfluss und Interessenskonflikten bei den Experten der EU-Lebensmittelbehörde EFSA. Auch die Europäische Bürgerinitiative Stoppt Glyphosat hatte mit ihren Unterschriften wesentlich dazu beigetragen, dass die EU-Kommission im April 2018 einen ersten Entwurf vorlegte, der nun in die Verordnung mündete. Bernhard Url, geschäftsführender Direktor der EFSA, mahnte gegenüber Euractiv.eu an, dass dem Beschluss auch die Mittel folgen müssten: „Es müssen genügend Kapazitäten bereitgestellt werden, die wir für die Umsetzung der neuen Maßnahmen benötigen.“